- ein Qualitätssiegel, denn um diesen gesetzlich geschützten Titel tragen zu dürfen, muss die Ingenieurin/ der Ingenieur besondere Voraussetzungen erfüllen:
- Die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit, die eine von Liefer- und Leistungsinteressen unabhängige Beratung, Planung und Überwachung bei allen Bauvorhaben garantiert
- Nachweis langjähriger Berufspraxis
- Nachweis ständiger beruflicher Fortbildung, um immer auf dem neuesten Stand der Technik zu sein
- Die Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, die Bauherren- und Verbraucherschutz gewährleistet
Beratende Ingenieure werden in Listen eingetragen, die in den Ingenieurkammern der Länder geführt werden.