Die Landesbauordnungen der Länder sehen in ihren gesetzlichen Regelungen Prüfingenieure und Prüfsachverständige für besondere Bereiche wie zum Beispiel für den Erd- und Grundbau vor. Diesen sind im Rahmen des öffentlichen Baurechts spezielle Aufgaben, vor allem die Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen übertragen. Grundlage ist die von der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) verabschiedete Muster-Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen nach § 85 Abs. 2 MBO bzw. die auf dieser Grundlage erlassenen Länderverordnungen. Die nach dem Bauordnungsrecht der Länder anerkannten Sachverständigen für den Erd- und Grundbau erfüllen einen vom Landesgesetzgeber verlangten Begutachtungsauftrag.
Die Bundesingenieurkammer führt einen Beirat für Erd- und Grundbau, der die fachliche Beurteilung von Antragstellern für die Anerkennung als Prüfsachverständiger für den Erd- und Grundbau nach Bauordnungsrecht durchführt. Der Beirat wird im Auftrag der Anerkennungsstellen der Länder tätig. Das Antragsverfahren selbst wird bei den jeweiligen Anerkennungsstellen der Länder geführt.
- Merkblatt für die Anerkennung der Sachverständigen für Erd- und Grundbau
- Prüfingenieur- und Prüfsachverständigen-VO – M-PPVO (Fassung Dezember 2012)
- Prüfingenieur- und Prüfsachverständigen-VO – M-PPVO (Fassung Dezember 2012) – Begründung
- Musterbauordnung – MBO (Fassung November 2002, zuletzt geändert im September 2012)
- Musterbauordnung – MBO (Fassung November 200https://bingk.de/wp-content/uploads/2018/07/E_G_Liste_Stand_200718.pdf2, zuletzt geändert im September 2012) – Begründung (62kb)
- Zuständigkeiten in den Bundesländern beim Anerkennungsverfahren zum Sachverständigen für Erd- und Grundbau nach Bauordnungsrecht – Stand: Juli 2019
- Verzeichnis der anerkannten Sachverständigen für Erd- und Grundbau nach Bauordnungsrecht sowie der als vergleichbar geltenden Personen [für die Mitwirkung bei der Prüfung von Bauvorlagen im Sinne von § 59 (3) MBO] – Stand: 17.02.2021