Der Ausschuss Berufsrecht der Bundesingenieurkammer erarbeitet auf Grundlage entsprechender Beschlüsse der Bundeskammerversammlung (BKV) Rahmenbedingungen und Handlungsempfehlungen für die Berufsausübung der Ingenieure. Hierzu gehören u. a.:
- Fortentwicklung des Musteringenieur(kammer)gesetzes, insbes.
- Erarbeitung von Empfehlungen zur Regelung der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ und „Beratender Ingenieur“
- Erarbeitung von Empfehlungen für die Einführung von bundesweit einheitlich geregelten Fachingenieuren
- Erstellung eines Eckpunktepapiers zum Berufsbild des Ingenieurs
Vorsitzender: Dr.-Ing. Hubertus Brauer (IK-Bau NRW)
Zuständige Vorstandsmitglieder BIngK: Dipl.-Ing. Ingolf Kluge
Ansprechpartner BIngK-Geschäftsstelle: RA Martin Falenski