Die Bundesingenieurkammer begrüßt den Vorschlag des Binnenmarktausschusses des Europäischen Parlaments vom 7. Juli 2025, den Fokus bei der Vergabe öffentlicher Aufträge auf das beste Preis-Leistungs-Verhältnis und nicht nur auf den günstigsten Preis zu legen. Der Bericht zur Reform der EU-Vergaberichtlinie sieht zudem neue Regeln vor, die die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) bei EU-weiten Ausschreibungen fördert. Damit kommt er einer Forderung der Bundesingenieurkammer nach, Aufträge grundsätzlich losweise zu vergeben, um im Interesse eines größeren Wettbewerbes die Teilnahme von KMU an öffentlichen Ausschreibungen zu erleichtern.
Völlig in die falsche Richtung geht deshalb der Entschließungsantrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur nationalen Reform des Vergaberechts, der am 11. Juli 2025 auf der Tagesordnung des Bundesrates steht. Dieser empfiehlt eine erleichterte Zusammenfassung von Teil- und Fachlosen als Gesamtvergabe, um dadurch vermeintlich die Vergabe zu beschleunigen. Eine weitere Aufweichung des Grundsatzes der losweisen Vergabe um zeitliche Gründe, wie im Antrag vorgeschlagen, wäre kontraproduktiv. Während die Europäische Union erkannt hat, dass mehr Wettbewerb nur durch eine stärkere Beteiligung von KMU zu erreichen ist, bedeutet der Bundesratsantrag gegenüber dem EU-Vorschlag einen Rückschritt hin zu einer marktbeherrschenden Stellung weniger Großunternehmen, mit all seinen negativen Folgen für den Wettbewerb.
„Eine Stärkung des EU-Binnenmarktes lässt sich nicht durch Gesamtvergaben an einige wenige Großunternehmen erreichen. Eine weitere Aufweichung des Grundsatzes der losweisen Vergabe um zeitliche Gründe würde nicht nur die kleinen und mittelständischen Planungsbüros vom Wettbewerb ausschließen, sondern würde auch für die öffentlichen Auftraggeber den Wettbewerb weiter einschränken. Angebote von ein paar wenigen Großunternehmen sind nicht geeignet, den Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot zu gewährleisten.“
Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer
Losvergabe muss europaweit Standard bei öffentlichen Aufträgen werden
Der Bericht des Europäischen Parlaments sendet ein klares Signal: Zentraler Pfeiler der Reform ist die Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Dies soll durch eine flächendeckende Losvergabe erreicht werden. Große öffentliche Aufträge sollen demnach europaweit in kleinere, überschaubare Teil- und Fachlose unterteilt werden. Das soll es für KMU einfacher machen, sich an Ausschreibungen zu beteiligen, da sie sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren können, ohne mit überdimensionierten Gesamtprojekten konfrontiert zu sein.
„Die Losvergabe, also die Aufteilung großer Aufträge in kleinere Lose, muss europaweit Standard bei öffentlichen Aufträgen werden. Denn aktuell können kleinere Ingenieurbüros mit wenigen Mitarbeitern den mit einer EU-Vergabe verbundenen Aufwand nicht stemmen.“
Dr.-Ing. Werner Weigl, 2. Vizepräsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und Vorsitzender des Arbeitskreises „Vergabe“ der Bundesingenieurkammer
Ergänzend dazu zielt die Reform auf eine deutliche Vereinfachung der bisher über 900 Seiten umfassenden Vergabegesetze ab, um bürokratische Hürden abzubauen. Auch die Anpassung der Preisschwellen aufgrund gestiegener Baukosten wird befürwortet.
Der Berichtsentwurf wurde im Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments mit 34 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen. Er muss nun dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt werden, wahrscheinlich im September.
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