Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zieht Bilanz: Seit 18 Monaten gibt es das neugeschaffene Ministerium. Ein guter Grund für Bundesbauministerin Klara Geywitz und ihr Haus, um einen Blick auf die im Koalitionsvertrag festgelegten Aufgaben des BMWSB zu werfen und einen Überblick über die erledigten und die noch in Umsetzung befindlichen Vorhaben zu geben.
Dazu Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Die Liste der grünen Häkchen ist lang. Einen Großteil unserer Aufgaben aus dem Koalitionsvertrag haben wir bereits umgesetzt. Dazu zählen so große Vorhaben wie die historische Wohngeld-Plus-Reform, die Rekordsumme von 18,15 Mrd. Euro für den sozialen Wohnungsbau, Neubauförderprogramme für den mehrgeschossigen Wohnungsbau, Familienwohnen und ‚Junges Wohnen‘ für Studierende und Auszubildende sowie viele Planungs- und Beschleunigungsverfahren im Baugesetzbuch.“
Vorhaben 2. Jahreshälfte 2023
Die nachfolgenden Punkte stehen laut dem Bundesbauministerium in der 2. Jahreshälfte auf der baupolitischen Agenda. Die Themen reichen von einer umfassenden Novelle des Baugesetzbuches bis hin zu weiteren Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen: Bund und Länder möchten im Herbst einen Pakt zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung verabschieden. Die Stärkung des modularen, nachhaltigen Bauens soll durch Gründung einer Geschäftsstelle Serielles Bauen und Sanieren im BMWSB erfolgen. Zudem ist geplant, die Pläne für eine „Neue Wohngemeinnützigkeit“ zu konkretisieren.
BMWSB-Vorhaben 2. Jahreshälfte 2023
Um eine Wärmewende im Gebäudesektor herbeizuführen, werden moderne Wärmenetze und effiziente Heizsysteme benötigt, die perspektivisch nur noch über oder mit erneuerbaren Energien heizen. Hierzu arbeitet das Bundesbauministerium am Wärmeplanungsgesetz (WPG), das zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll.
Mit der Einrichtung einer Geschäftsstelle Serielles Bauen und Sanieren beim BMWSB und einer attraktiven Rahmenvereinbarung möchte die Bundesregierung zukunftsweisende Projekte des seriellen und modularen Wohnungsbaus zusammen mit der Bau- und Wohnungswirtschaft vorantreiben.
Bund und Länder werden im Herbst 2023 einen gemeinsamen Pakt zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung verabschieden. Beim Wohnen und Bauen geht es laut Bundesbauministerium um folgende Maßnahmen:
– Die einheitliche Musterbauordnung muss weiterentwickelt und die Landesbauordnungen müssen harmonisiert werden, bspw. bei der Anforderung von KfZ-Stellplätzen oder der Bauregelung für barrierefreie Wohnungen.
– Für das serielle Bauen brauchen wir eine bundesweit einheitliche Typengenehmigung. Was einmal genehmigt wurde, soll bundesweit in allen Ländern gelten.
– In Städten geht es vermehrt um die Verdichtung. Wir brauchen eine bundesweit einheitliche Regelung für den Ausbau von Dachgeschossen.
– Genehmigungsverfahren müssen zeitlich begrenzt werden. Wir brauchen eine bundesweit einheitliche Genehmigungsfiktion von höchstens 3 Monaten.
– Der digitale Bauantrag wird bis Ende 2023 bundesweit ausgerollt.
– Der Gebäudetyp E kann mehr Innovationen bei Bauvorhaben ermöglichen, was letztendlich ein wichtiger Impuls für mehr bezahlbaren Wohnraum auslöst. Die rechtlichen Anpassungen müssen zeitnah geprüft werden.
Bis Ende 2023 möchte das BMWSB eine große Novelle des Baugesetzbuches auf den Weg bringen, in der Klimaschutz und -anpassung, Gemeinwohlorientierung und die Innenentwicklung gestärkt, zusätzliche Bauflächen mobilisiert und weitere Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden sollen.
Die Arbeiten am Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP) werden vom Ministerium fortgesetzt. Ein intensiver Austausch mit Ressorts, Ländern, Kommunen und zivilgesellschaftlichen Akteuren soll fortgeführt werden. Ziel ist, das Ende 2023 Eckpunkte zum NAP vorliegen.
Die BMWSB-Förderprogramme „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) und „Wohneigentum für Familien“ (WEF) werden ebenfalls fortgesetzt. Das Ministerium geht davon aus, dass zusätzliche Bauinvestitionen im Verhältnis von 1:8 ausgelöst werden.
Um die Pläne für eine Neue Wohngemeinnützigkeit (NWG) Realität werden zu lassen, strebt das Ministerium in der 2. Jahreshälfte eine Ausarbeitung der Eckpunkte an, die bereits dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vorgelegt wurden.
Um die soziale Wohnungspolitik voranzutreiben, wurde ein Gesetzentwurf zur rechtssicheren Ausgestaltung des Vorkaufsrechtes in Gebieten mit einer Sozialen Erhaltungssatzung vorgelegt. Ziel ist die Stärkung der Handlungsfähigkeit der Kommunen, um für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen. Viele Kommunen warten laut Bauministerium auf dieses Instrumentarium, um hierzu aktiv werden zu können.
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