
Digitalisierung des Planungs- und Bauwesens
Die Digitalisierung schreitet auch im Planungs- und Bauwesen unaufhaltsam voran. Auch wenn Building Information Modeling („BIM“) im Prinzip nur eine neue Methode der Umsetzung darstellt und keineswegs automatisch die Lösung aller Probleme der Planungs- und Baubranche bedeuten kann, wird das internationale Umfeld die dort vorherrschenden Abläufe und Prozesse nach und nach auch nach Deutschland tragen. Sicher besteht eine Möglichkeit für einzelne, noch einige Jahre im eigenen Berufsumfeld weiter zu wirken, ohne sich mit der Digitalisierung auseinandersetzen zu müssen. Der Blick in andere Branchen zeigt jedoch, dass diese Nischen stetig kleiner werden. Die zunehmende Digitalisierung wird dabei Auswirkungen auf nahezu alle Bereiche der heutigen Berufs- und Tätigkeitsbilder haben: Vom Vergabewesen über die Vergütungsregelungen bis hin zu sich maßgeblich ändernden Ausbildungsrahmen und -profilen.
Politik
Neben dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr engagieren sich auch das Bundeswirtschafts- und das Bundesbauministerium für das Thema BIM. Unter dem Aspekt „Digitalisierung des Mittelstandes“ hat das BMWi mehrere Fördervorhaben vorgestellt bzw. durchgeführt, die mittel- und langfristig die im Planungswesen vorrangig vertretenen kleinen und mittelständischen Büros in die Lage versetzen sollen, BIM und weitere digitale Instrumente gewinnbringend einsetzen zu können. Auch das Bundesbauministerium hat mehrere Pilotvorhaben vorgestellt, deren Begleitung und Umsetzung wertvolle Erkenntnisse für die schonende Implementierung der BIM-Methode in die deutsche Bau- und Planungslandschaft bringen werden. Darüber hinaus wurde ein „Branchendialog Digitaler Hochbau“ im Nachgang zur Konferenz „Digitalisierung im Hochbau“ initiiert. Um BIM in Deutschland zum Durchbruch zu verhelfen, hat das damalige BMVI einen Stufenplan für die Einführung von BIM vorgelegt. Er gilt in erster Linie für den Infrastrukturbau und den infrastrukturbezogenen Hochbau, kann aber auch in anderen Bereichen als Modell genutzt werden. Der Stufenplan bildet die Grundlage für die stufenweise Einführung von BIM. Das Bundesbauministerium hat mittlerweile einen Masterplan BIM für den Bundesbau vorgestellt.
BIM Deutschland
Mit BIM Deutschland haben das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) die zentrale BIM-Plattform geschaffen. BIM Deutschland wendet sich an alle Akteure entlang der Wertschöpfungskette Bau, vernetzt, berät und informiert. So wird das Wissen der Marktteilnehmer gebündelt, weiterentwickelt und Interessierten zur Verfügung gestellt. Es geht um die Transformation einer ganzen Branche. Mit der Entwicklung von Standards, offenen Datenformaten, einer BIM Normungsstrategie sowie dem freien Zugang zu einer Online-Wissensplattform mit BIM-Objektvorlagen und Klassifikations-, Merkmal- und AIA-Datenbanken richtet sich BIM Deutschland insbesondere auch an viele kleine und mittlere Unternehmen.
Die Bundesingenieurkammer bringt sich bei BIM Deutschland aktiv ein. Herr Dr. Markus Hennecke, Vorstandsmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, setzt im Beirat von BIM Deutschland wichtige Impulse bei der fachlichen Ausrichtung.


Aktivitäten der Ingenieurkammern
BIM Fort- und Weiterbildung
Um den anstehenden Herausforderungen der Digitalisierung adäquat begegnen zu können, haben sich die Ingenieur- und Architektenkammern der Länder schon frühzeitig für die Fort- und Weiterbildung der Berufsträger auf die Einführung des „BIM Standards Deutsche Architekten- und Ingenieurkammern“ verständigt. Auf Basis der Richtlinie VDI/buildingSMART 2552-8.1 wurde und wird ein gemeinsames Curriculum angeboten, anhand dessen die Fort- und Weiterbildungsakademien der Länderkammern die Berufsträger qualitativ hochwertig und damit zukunftssicher fortbilden können.
Nach der erfolgreichen Umsetzung des Fort- und Weiterbildungsangebots „BIM Basiskurs“ auf Grundlage der Richtlinie VDI/bS 2552 Bl. 8.1 haben Architekten- und Ingenieurkammern gemeinsam ein darauf aufbauendes hochwertiges Fortbildungsformat für Planende erarbeitet. Dieses soll sie in die Lage versetzen, etwa im Rahmen von Ausschreibungen ihre Kompetenzen nachzuweisen. Grundlage dafür ist die Richtlinie VDI/bS 2552 Bl. 8.2. Die ersten vertiefenden BIM-Fort- und Weiterbildungskurse werden seit Sommer 2021 angeboten. Durch die parallel erfolgte Abstimmung der Schulungsstandards mit dem BMI konnte eine gegenseitige Anerkennung von Schulungsangeboten erzielt werden. Öffentliche Auftraggebende und Planende lernen in Zukunft nach einheitlichem Standard. Die Teilnahme-Urkunde für die Lehrgänge wird bei der Vergabe öffentlicher Bauprojekte des Bundes auch als Qualifizierungsnachweis gelten.
Ebenfalls konnte mit dem ZDB eine Übereinkunft erzielt werden. ZDB, BAK und BIngK werden Fortbildungen zum Thema BIM künftig gemeinsam nach dem „BIM Standard Deutscher Architekten- und Ingenieurkammern“ anbieten. Der besondere Mehrwert der Kooperation und des gemeinsamen Zusammenwirkens besteht darin, dass die Planenden und die Bauausführenden von Anfang an in der BIM-Methodik geschult werden, um ein gemeinsames Verständnis zu entwickeln und dem kooperativen Ansatz weiter mit Leben zu füllen.
Digitale bundesweite Auskunftstelle der Architekten- und Ingenieurkammern – di.BAStAI
Baugenehmigungen können in Deutschland zukünftig online beantragt werden. Auch beim digitalen Bauantrag ist zu prüfen, ob eine Entwurfsverfasserin oder ein Entwurfsverfasser geeignet, qualifiziert und damit zur Antragsstellung berechtig ist. Um diese Prüfung für die Bauaufsichtsbehörden schnell und unkompliziert durchführen zu können, haben sich 29 Ingenieur- und Architektenkammern zusammengeschlossen und eine gemeinsame Datenbank geschaffen: di.BAStAI – die digitale bundesweite Auskunftstelle der Architekten- und Ingenieurkammern.
Mit einer Abfrage an den di.BAStAI-Server erhält die untere Bauaufsichtsbehörde Auskunft über eine Eintragung in Berufsverzeichnisse und -listen. Aus dem Eintragungsstatus leitet sich die Bauvorlageberechtigung ab. Dieser Abfrage-Service steht allein den Bauaufsichtsbehörden zur Verfügung und ist für diese zudem kostenlos.
planen-bauen 4.0 GmbH
Nach langem Vorlauf wurde 2015 der Gründungsvertrag für die „planen-bauen 4.0 – Gesellschaft zur Digitalisierung des Planens, Bauens und Betreibens mbH“ von 14 Verbänden und Institutionen in Berlin unterzeichnet. Die Gründung geht zurück auf eine Empfehlung der Reformkommission Bau von Großprojekten unter der Leitung des damaligen Bundesverkehrsministers Ramsauer. Sie hat die Aufgabe, die Digitalisierung der gesamten Wertschöpfungskette Planen Bauen und Betreiben in Deutschland zu gestalten, zu koordinieren und zu unterstützen. Sie soll helfen, Risiken zu identifizieren und für diese Lösungen zu entwickeln. Die Wertschöpfungskette umfasst dabei den gesamten Lebenszyklus von Bauwerken inklusive Rohstoffherstellung, Errichtung, Betrieb und Erhaltung, Rückbau und Recycling.
Unter anderem hat die pb4.0 den Zuschlag für BIM Deutschland, dem nationalen Zentrum für Digitalisierung in Deutschland, gewonnen. Experten aus allen Bereichen des Bauwesens arbeiten auf dieser Plattform gemeinsam an Standards, Arbeitshilfen, Aus- und Weiterbildungskonzepten sowie Strategien für die Nutzung von BIM. Die BIngK stellt für BIM Deutschland in Dr. Markus Hennecke (Vorstandsmitglied der BayIK-Bau) einen Beirat.
Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, in dem die Bundesingenieurkammer durch die Vizepräsidentin der IK Rheinland-Pfalz, Wilhelmina Katzschmann, vertreten ist. Die Arbeit der Gesellschaft wird durch Fachbeiräte unterstützt. Der Zugang zu diesen soll allen Expertinnen und Experten ohne Rücksicht auf eine finanzielle Beteiligung an der Gesellschaft offen stehen. Die Beiräte werden durch die Geschäftsführung mit Zustimmung durch den Aufsichtsrat eingerichtet. Die Arbeit der Bundesingenieurkammer wird durch den AK Digitalisierung unterstützt.
Die planen-bauen 4.0 hat unter Einbindung der Gesellschafter und unabhängiger Experten einen Stufenplan für die Einführung von BIM in Deutschland im Auftrag des damaligen BMVI erarbeitet. Im Nachgang fand eine Evaluierung der Umsetzungsmaßnahmen statt (Bericht).