Der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR) und der Deutsche Qualifikationsrahmen für Lebenslanges Lernen (DQR) sollen den europaweiten Vergleich der allgemeinen beruflichen Qualifikationen und der damit verbundenen Kompetenzen mit der Zielsetzung ermöglichen, die Mobilität zu fördern. Das von der Bundesingenieurkammer vorgelegte Dokument dient der Einordnung des Berufsbildes „Ingenieur“ in den DQR.
Ingenieurstudiengänge sind so zu gestalten, dass die Absolvent(inn)en die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ führen dürfen. Inhaltlich haben sich die Ingenieurkammern auf folgende Definition verständigt:
Die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ allein oder in einer Wortverbindung darf führen, wer das Studium einer technisch-ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtung mit mindestens sechs theoretischen Studiensemestern an einer deutschen, staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder Berufsakademie oder Bergakademie mit Erfolg abgeschlossen hat. Der Studiengang muss überwiegend ingenieurspezifische Fächer beinhalten und von diesen geprägt sein. (Oktober 2016)
Die allgemein formulierten Ziele der Ingenieurausbildung können durch fachspezifische Kompetenzen ergänzt werden.
1. Ziele der allgemeinen Ingenieurausbildung
Die Bundesingenieurkammer hat dazu ein Positionspapier mit dem Titel „Ziele der Ingenieurausbildung und deren Einordnung innerhalb des Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen“ veröffentlicht, das hier heruntergeladen werden kann.
Bildungsziele werden durch die Beschreibung derjenigen Kompetenzen deutlich, die Absolvent(inn)en in ihrer Berufstätigkeit oder für weiterführende Studien benötigen. Diese Kompetenzen sind gemäß der unterschiedlichen Zielsetzung von Bachelor- und Masterstudiengängen hinsichtlich Breite und Tiefe verschieden ausgeprägt. Sie können in verschiedenen Kompetenzfeldern zusammengefasst werden. Für Ingenieure(innen) sind insbesondere die folgenden Kompetenzfelder von Bedeutung:
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2. Bachelorstudiengänge des Bauingenieurwesens
Die im Folgenden formulierten Anforderungen an die Ausbildung im Bauingenieurwesen ergänzen und konkretisieren die allgemein dargestellten „Ziele der Ingenieurausbildung und deren Einordnung innerhalb des Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (DQR)“.
Das Studium mit dem Abschluss des akademischen Grades „Bachelor“ beinhaltet ein berufsbefähigendes, fachwissenschaftliches Studium des Bauingenieurwesens, das einen frühen Einstieg in das Berufsleben ermöglicht. Ebenso befähigt es die Absolvent(inn)en zu einem ingenieurwissenschaftlichen, vertiefenden konsekutiven oder nichtkonsekutiven Masterstudium.
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3. Bachelorstudiengänge des Vermessungs- und Geoinformationswesens
Die im Folgenden formulierten Anforderungen an die Ausbildung im Vermessungs- und Geoinformationswesen ergänzen und konkretisieren die allgemein dargestellten „Ziele der Ingenieurausbildung und deren Einordnung innerhalb des Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (DQR)“.
Das Studium mit dem Abschluss des akademischen Grades „Bachelor“ beinhaltet ein berufsbefähigendes, fachwissenschaftliches Studium des Vermessungs- und Geoinformationswesens, das einen frühen Einstieg in das Berufsleben ermöglicht. Ebenso befähigt es die Absolvent(inn)en zu einem ingenieurwissenschaftlichen, vertiefenden konsekutiven oder nichtkonsekutiven Studium.
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4. Referenzrahmen für die Bachelorstudiengänge im Bauwesen
Der Akkreditierungsverbund für Studiengänge des Bauwesens (ASBau) hat einen „Referenzrahmen für die Bachelorstudiengänge im Bauwesen“ erarbeitet. Dieser enthält qualitative und quantitative Mindestanforderungen an eine berufsbefähigenden Bauingenieurausbildung. Mitglieder des ASBau sind die wesentlichen Verbände und Kammern aus Bauplanung und -wirtschaft sowie Hochschulen und Universitäten.
Der Referenzrahmen soll einerseits Studierenden die Orientierung im Dschungel der knapp 300 angebotenen Bauingenieurstudiengänge erleichtern und andererseits Personalabteilungen und Geschäftsführern die Bewertung der Qualifikation von Absolventen erleichtern. Wichtigster Adressatenkreis sind Hochschulen und Universitäten, die Bauingenieurstudiengänge anbieten, neu- oder weiterentwickeln. Außerdem will der ASBau Fachgutachter in Akkreditierungsverfahren unterstützen, indem erstmalig in einer Ingenieurdisziplin definiert wird, welche Anforderungen an die Beruflichkeit der Absolventen gestellt werden.
Die Bundesingenieurkammer ist Mitglied ASBau und hat maßgeblich an der Erstellung des Referenzrahmens mitgearbeitet.