Angehörige Freier Berufe erbringen auf Grund besonderer beruflicher Qualifikation persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig geistig-ideelle Leistungen im gemeinsamen Interesse ihrer Auftraggeber und der Allgemeinheit. Ihre Berufsausübung unterliegt in der Regel spezifischen berufsrechtlichen Bindungen nach Maßgabe der staatlichen Gesetzgebung oder des von der jeweiligen Berufsvertretung autonom gesetzten Rechts, welches die Professionalität, Qualität und das zum Auftraggeber bestehende Vertrauensverhältnis gewährleistet und fortentwickelt.
Bereits im April 2013 hat das Bundeswirtschaftsministerium den Bericht der Bundesregierung zur Lage der Freien Berufe vorgelegt, der eine Bestandsaufnahme zur Entwicklung der Freien Berufe seit dem letzten Bericht 2002 und zur gegenwärtigen Situation bietet. Die Bedeutung der Freiberufler geht aber noch über die ökonomische Dimension und ihre seit jeher wachsende wirtschaftliche Bedeutung hinaus und ist unter anderem durch Gemeinwohlorientierung sowie Verbraucherschutzaspekte geprägt. Es gilt daher, auch künftig dafür Sorge zu tragen, dass die wachstumsfördernden Auswirkungen freiberuflicher Dienstleistungen auf andere Wirtschaftsbereiche, insbesondere den deutschen Mittelstand, anerkannt werden. Regeln für die Berufsqualifikation und die Berufsausübung sowie die Selbstverwaltung sind dabei die Voraussetzungen für ein Höchstmaß an Qualität und Verbraucherschutz und damit zentral für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung. Zur Förderung dieser Ziele ist die Bundesingenieurkammer Mitglied im Bundesverband der Freien Berufe.
Daten und Fakten zu den Freien Berufen finden Sie hier.
Zur Charakteristik der Freien Berufe gehören
Professionalität
In unserer immer komplexeren Gesellschaft benötigen die Menschen zunehmend kompetente Unterstützung. Die hochqualifizierten Freiberufler helfen, beraten und vertreten neutral und fachlich unabhängig.
Gemeinwohl-verpflichtung
Die Sicherung der Gesundheitsvorsorge, der Rechtsordnung und der Kultur liegt im Interesse aller Bürger. Die der Allgemeinheit verpflichteten Freiberufler tragen dafür besondere Sorge.
Selbstkontrolle
Patienten, Mandanten und Klienten erwarten persönliche Betreuung auf neuestem Kenntnisstand. Der hohe ethische Anspruch der Freiberufler und ihre strenge Selbstkontrolle garantieren gesicherte Qualität.
Eigenver-antwortlichkeit
Wer Verantwortung übernimmt, schafft Vertrauen und sichert Wachstum. Freiberufler sind mehrheitlich selbstständig tätig, sie erwirtschaften 10,1 Prozent des Bruttoinlandsproduktes und beschäftigen über drei Millionen Mitarbeiter.
(Quelle: Bundesverband der Freien Berufe)