Normung


Die Bundesingenieurkammer nimmt auf mehreren Ebenen auf die Normungsarbeit Einfluss

Mitwirkung an der Normungsarbeit

1

… durch Stellungnahmen, Einsprüche und Positionspapiere zu Normungsvorhaben des DIN.

2

… durch Mitarbeit von Ingenieuren in den DIN-Normenausschüssen des NABau.

3

… im Rahmen der Initiative „Praxisgerechte Regelwerke im Bauwesen e.V.“ (PRB), in der die Bundesingenieurkammer Mitglied ist, werden praxisrelevante Vorschläge zur Verbesserung der Eurocodes vorbereitet und in die DIN-Arbeitsausschüsse eingebracht.

4

… im Rahmen der Mitgliedschaft im Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss (DVA) durch die Mitarbeit von Vertretern in den Ausschüssen zu den DIN 18300 ff. der VOB Teil C.

Deutsche Normungsroadmap

Im Rahmen der Neuausrichtung der Deutschen Normungsstrategie hat die Bundesingenieurkammer u.a. im Verbund mit dem VFBau, der Initiative Praxis Regeln Bau sowie weiteren Kammern und Verbänden ihre Wünsche und Erwartungen an die Normungsarbeit formuliert, die in die am 30.01.2018 vom Deutschen Instituts für Normung (DIN) veröffentlichte Deutsche Normungsroadmap „Bauwerke“ (klicken Sie auf das nebenstehende Bild, um die Roadmap herunterzuladen) eingeflossen sind:

Die neue Normungsroadmap beschreibt für die einzelnen Bereiche die strategische Ausrichtung der Baunormung für die kommenden Jahre. Berücksichtigt werden soll dabei auch, dass gerade für die kleinteilige Struktur der Planungsbüros und der Bauwirtschaft in Deutschland einheitliche, praktikable und verlässliche Normen und Richtlinien sehr wichtig sind .

Wesentlich aus Sicht der Planer ist dabei die Maßgabe, dass Bemessungsregeln anwendbarer und praxisgerechter gestaltet werden sollen, ohne dabei jedoch das Sicherheitsniveau abzusenken.

Ferner zeigt die Roadmap die Anforderungen an den neuen durch die Systematik der europäischen Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) zu schaffenden bauordnungsrechtlichen Rahmen auf und hebt dabei die Bedeutung der Leistungserklärung von Bauprodukten hervor.

Im Bereich der „Dienstleistungen der Freien Berufe“ wird für  geistig-schöpferische Leistungen wie der Planung und Ausführung von Bauwerken betont, dass diese nur eingeschränkt für die Normung geeignet sind und Gesetze zur Berufsqualifikation gemäß EU-Berufsanerkennungsrichtlinie nicht durch Normen ersetzt werden können.

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