Die Ausschüsse und Arbeitskreise der Bundesingenieurkammer befassen sich mit Themen und Aufgaben, die ihnen von der Bundeskammerversammlung oder dem Vorstand übertragen werden. Sie unterstehen dem Vorstand.
Die BIngK unterhält darüber hinaus einen Beirat für Erd- und Grundbau. Seine Mitglieder werden von der BKV im Einvernehmen mit den dafür zuständigen Stellen auf Bundes- und Landesebene bestellt. Für die von der BIngK zu führende Liste „Anerkannte Sachverständige für Erd- und Grundbau“ beurteilt der Beirat die Qualifikation von Antrag stellenden Ingenieurinnen und Ingenieuren.