VORSITZENDER
Prof. Dr.-Ing. Martin Betzler
(Ingenieurkammer Niedersachsen)
ANSPRECHPARTNER BINGK
Dipl.-Ing. Marcel Kaupmann
Zur Erreichung der Klimaziele, insbesondere der Reduzierung des C02-Ausstoßes, ist es unerlässlich, dass bei den Anpassungen des Bauordnungsrechts der Länder durch Einführung von Regelungen zur Erleichterung von Um- und Ausbauten auch das Potential von Baumaßnahmen im Bestand ausgeschöpft wird. Diese entsprechenden Anpassungen können über Änderungen der Landesbauordnungen oder über den Erlass eigener Landesgesetze für Baumaßnahmen im Bestand, sog. ,,Umbauordnungen“ erfolgen. Der AS Umbauordnung setzt sich unter Zuhilfenahme der Expertise der Länderkammern für die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen ein.