„Beratender Ingenieur“ ist ein gesetzlich geschützter Titel und stärkt den Verbraucherschutz beim Bauen. Um das Qualitätssiegel tragen zu dürfen, müssen Ingenieurinnen und Ingenieure besondere Voraussetzungen erfüllen:
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- Die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit, die eine von Liefer- und Leistungsinteressen unabhängige Beratung, Planung und Überwachung bei allen Bauvorhaben garantiert
- Nachweis langjähriger Berufspraxis
- Nachweis ständiger beruflicher Fortbildung, um immer auf dem neuesten Stand der Technik zu sein
- Die Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, die die den Schutz der Auftraggeber und der Verbraucher gewährleistet
Beratende Ingenieure werden in Listen eingetragen, die von den Ingenieurkammern der Länder geführt werden.