Baugenehmigungen können in Deutschland zukünftig online beantragt werden. Auch beim digitalen Bauantrag ist zu prüfen, ob eine Entwurfsverfasserin oder ein Entwurfsverfasser geeignet, qualifiziert und damit zur Antragsstellung berechtig ist. Um diese Prüfung für die Bauaufsichtsbehörden schnell und unkompliziert durchführen zu können, haben sich 29 Ingenieur- und Architektenkammern zusammengeschlossen und eine gemeinsame Datenbank geschaffen: di.BAStAI – die digitale bundesweite Auskunftstelle der Architekten- und Ingenieurkammern.
Mit einer Abfrage an den di.BAStAI-Server erhält die untere Bauaufsichtsbehörde Auskunft über eine Eintragung in Berufsverzeichnisse und -listen. Aus dem Eintragungsstatus leitet sich die Bauvorlageberechtigung ab. Dieser Abfrage-Service steht allein den Bauaufsichtsbehörden zur Verfügung und ist für diese zudem kostenlos.
Pressemitteilung der BIngK
Am 23. Juni 2021 fand die konstituierende Sitzung zur Schaffung der bundesweiten digitalen Auskunftsstelle für Architekten und Ingenieure (di.BAStAI) statt. Mit dieser kostenfreien, allein durch die Bauaufsichtsbehörden nutzbaren Datenbank wird die Prüfung der Eintragung in Berufsverzeichnisse und -listen und der daraus abgeleiteten Bauvorlageberechtigung im digitalen Verfahren erheblich erleichtert.
Artikel im Deutschen Ingenieurblatt
Die Länderingenieurkammern haben gemeinsam mit den Länderarchitektenkammern eine digitale bundesweite Auskunftsstelle für Architektinnen und Architekten und Ingenieurinnen und Ingenieure gegründet, kurz: di.BAStAI. Damit kann zukünftig im digitalen Bauantragsverfahren die Bauvorlageberechtigung automatisiert geprüft werden. Die Kammern stellen dafür ein datenbankbasiertes Verzeichnis bereit.