Am 12. November 2021 findet der 2. Architekten- und Ingenieurrechtskongress an der Humboldt-Universität zu Berlin statt. Bundesingenieurkammer, Bundesarchitektenkammer und der AHO sind wieder ideelle Kooperationspartner.
Der Kongress fokussiert aktuelle Fragen zur gesamtschuldnerischen Haftung, zum Urheberrecht und zur Nacherfüllung und richtet sich neben Juristinnen und Juristen auch (wieder) konkret an Planerinnen und Planer. BIngK-Präsident Dr. Bökamp ist für ein Grußwort angefragt.
Ziel des Kongresses zum Architekten- und Ingenieurrecht ist es, Wissenschaftler der Rechtslehre und der Bau-, Planungs- und Baubetriebslehre zusammenzuführen. Es ist zu hoffen, dass sich daraus eine Gemeinsamkeit entwickelt, die interdisziplinäre Ansätze vertieft und zu einer produktiven Zusammenarbeit führt. Mitglieder der Ingenieurkammern erhalten einen Nachlass auf die Teilnahmegebühr.