Am 9. November 2022 findet in Berlin der 3. Architekten- und Ingenieurrechtskongress der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität statt. Der Kongress setzt sich u.a. mit der Mindestsatzregelung nach dem EuGH-Urteil vom 18. Januar 2022 auseinander und beschäftigt sich mit den Themen „Grundbau zwischen Technik und Recht“ sowie mit dem „Baurecht und Gesellschaftsrecht“. Das Grußwort hält Bundesbauministerin Klara Geywitz.
Die Veranstaltung richtet sich neben Juristinnen und Juristen auch (wieder) konkret an Planerinnen und Planer. Der Kongress zum Architekten- und Ingenieurrecht hat es sich zur Aufgabe gemacht, Wissenschaftler der Rechtslehre und der Bau-, Planungs- und Baubetriebslehre zusammenzuführen. Ziel ist es, dass sich daraus eine Gemeinsamkeit entwickelt, die interdisziplinäre Ansätze vertieft und zu einer produktiven Zusammenarbeit führt. Mitglieder der Ingenieurkammern erhalten einen Nachlass auf die Teilnahmegebühr.
Die Bundesingenieurkammer ist erneut ideeller Kooperationspartner des Kongresses, der Vorsitzende ihres Arbeitskreises Vergabe, Dr.-Ing. Werner Weigl, nimmt zudem an der Paneldiskussion zu den neuen Vertragsmodellen teil. Mitglieder und Angehörige der Ingenieurkammern erhalten einen Nachlass auf die Kongressgebühren.