Am 11. Oktober 2019 trafen sich die Vertreterinnen und Vertreter der Ingenieurkammern zur 65. Bundesingenieurkammer-Versammlung (BKV) in Düsseldorf. Im Mittelpunkt der Versammlung stand die Frage nach dem weiteren Vorgehen im Zusammenhang mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur HOAI.
Die Delegierten sprachen sich einstimmig dafür aus, sich für einen gesetzlichen Regelrahmen mit einem Mittelsatz als Regelsatz einzusetzen sowie für einen Angemessenheitsvorbehalt und die Rückführung der 2009 ausgegliederten Leistungen der Anlage 1. Darüber hinaus appellierte Bundeskammerpräsident, Hans-Ullrich Kammeyer, erneut an alle Planerinnen und Planer, sich nicht auf einen ruinösen Preiswettbewerb einzulassen. Er betonte nochmals, dass Qualität ihren Preis habe und dass dies auch und ganz besonders für Ingenieurleistungen gelte.
Weitere für den Berufsstand relevante Themen, die diskutiert wurden, waren u.a. ein Rügerecht der Kammern bei Vergabeverfahren oder die Anforderungen der ARGEBAU an Bauingenieurinnen und Bauingenieure.
Bereits am Abend zuvor ehrte die Bundesingenieurkammer Univ.-Prof. Dr.-Ing., Dr.-Ing. E. h. Udo Meißner, langjähriger Präsidenten der Ingenieurkammer Hessen, für sein berufspolitisches Engagement. Bei der feierlichen Vorabendveranstaltung zur 65. BKV überreichten ihm Hans-Ullrich Kammeyer, Präsident der BIngK, und Ingolf Kluge, Vizepräsident der BIngK und amtierender Präsident der IK Hessen, die Ehrenmedaille der Bundes-ingenieurkammer.