Die an die Vorgaben des EuGH-Urteils vom Juli 2019 angepasste HOAI 2021 ist am 01. Januar 2021 in Kraft getreten. Bundesingenieurkammer, Bundesarchitektenkammer und AHO haben gemeinsam eine Textausgabe veröffentlicht.
Aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 04.07.2019 musste die Bundesregierung die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze in der HOAI aufheben. Das Umsetzungsverfahren ist nun abgeschlossen, die HOAI 2021 ist mit dem 01.01.2021 in Kraft getreten.
AHO, BAK und BIngK haben gemeinsam eine Textausgabe der HOAI 2021 veröffentlicht. Für den schnellen Überblick der Änderungen enthält die Ausgabe auch die amtlichen Begründungen zur HOAI und zum ArchLG.