Gebäudetyp E: Treffen mit Bundesjustizminister

Bundesjustizminister Buschmann Gebäudetyp E

Gebäudetyp E: Treffen mit Bundesjustizminister

Gebäudetyp E: Treffen mit Bundesjustizminister 2560 1943 Bundesingenieurkammer

Bundesarchitektenkammer und Bundesingenieurkammer haben in einem gemeinsamen Schreiben an das Bundesministerium der Justiz ihre Überlegungen zum „Gebäudetyp E“ dargestellt und um eine rechtliche Flankierung zur Abweichung von unnötigen, überzogenen Normen und bautechnischen Regeln gebeten. Bei einem Treffen am 7. August 2023 im Bundesjustizministerium mit den Kammern hat Bundesminister Dr. Marco Buschmann Unterstützung zugesagt, um ein vereinfachtes Bauverfahren zu etablieren.

In dem Gespräch mit Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, und dem stellvertretenden Geschäftsführer der Bundesingenieurkammer, Markus Balkow, legte der Minister dar, dass nach Ansicht des Bundesjustizministeriums für das Abweichen von Normen und Regeln im B2B-Bereich bereits jetzt eine vertragsrechtliche Abweichung von allgemein anerkannten Regeln der Technik rechtssicher möglich sei. Soweit erforderlich, werde dazu eine Klarstellung im BGB geprüft. Das durch den „Gebäudetyp E“ verfolgte Ziel, das bezahlbare Bauen und Wohnen, werde seitens des Ministeriums vollumfänglich unterstützt. Hierzu werde das Bundesjustizministerium die Auswirkungen des vereinfachten Standards auf das Mietrecht und weitere Beteiligte entlang der Wertschöpfungskette Bau prüfen. Der Dialog mit den beiden Bundeskammern zu diesem Thema soll fortgesetzt werden.

Die Bundesingenieurkammer-Versammlung sprach sich im Herbst 2022 dafür aus, die Initiative „Gebäudetyp E“ zu unterstützen. Um die angestrebten Wohnungsbau- und Klimaschutzziele zu erreichen, bedarf es gemeinsamer Anstrengungen und innovativer Ideen. Eine davon ist der „Gebäudetyp E“, eine Initiative der Bayerischen Architektenkammer und der Bundesarchitektenkammer. In geeigneten Fällen sollte das enge Korsett an Normen gelockert werden. Dies betrifft Normen und Regeln, die für die Bauwerkssicherheit nicht zwingend erforderlich sind. Hierdurch soll ein Beitrag geleistet werden, das Bauen einfacher zu gestalten und so mehr bezahlbare Wohnungen zu schaffen.

Foto: (c) Bundesarchitektenkammer

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