Auf der diesjährigen AHO-Herbsttagung am 19. November 2019 in Berlin stand die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 4. Juli 2019 zu den Mindest- und Höchstsätzen der HOAI im Fokus.
Der Unterabteilungsleiter für Bauwesen und Bauwirtschaft im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), Ministerialdirigent Lothar Fehn Krestas, betonte in seinem Grußwort die Einigkeit der Bundesministerien, die HOAI als Rechtsverordnung auch zukünftig erhalten zu wollen. Er hob die wichtige Funktion der HOAI auch über die Vorgabe der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze hinaus für die Sicherung einer hohen Planungs- und Bauqualität im Sinne des Verbraucherschutzes hervor. Des weiteren unterstrich er, dass aufgrund des überschaubaren Zeitrahmens und im Hinblick auf das gemeinsame primäre Ziel, die HOAI als Rechtsverordnung zu erhalten, das Anliegen des BMI im Vordergrund stehe, sich auf die zur Umsetzung des EuGH-Urteils notwendigen rechtlichen Änderungen zu konzentrieren.
Ministerialrat Dr. Thomas Solbach vom federführenden Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) versicherte ebenfalls, dass in dem notwendigen Rechtsetzungsverfahren – abgesehen von den verbindlichen Honorarsätzen – die übrigen Vorgaben der HOAI soweit wie möglich beibehalten werden sollen. Verschiedene Fragen zur Ausgestaltung im Detail befänden sich derzeit in der Diskussion und würden mit den fachlich Beteiligten, darunter auch AHO, Bundesarchitektenkammer und Bundesingenieurkammer intensiv diskutiert. Er stimmte zu, dass die notwendigen Anpassungen im kommenden Jahr 2020 umgesetzt werden sollen.
Der AHO-Vorstandsvorsitzende Dr.-Ing. Erich Rippert machte erneut deutlich, dass sich insbesondere die Leistungsbilder und die Regelungen zur Ermittlung des Honorars als wertvolles Gerüst und Grundlage für das Planen und Bauen in Deutschland über mehr als 40 Jahre hinweg etabliert hätten. Sie bildeten einen rechtssicheren Rahmen für Auftraggeber und Auftragnehmer. Es gelte nun, die HOAI kurzfristig und systematisch an die Vorgaben des EuGH anzupassen, und den notwendigen rechtlichen Rahmen für Vereinbarungen der Parteien weiterhin sicherzustellen.
Die Verbände und Kammern der Architekten und Ingenieure haben in einem gemeinsamen Positionspapier ihre Vorstellungen zur schrittweisen Anpassung der HOAI vorgelegt.
Im Rahmen der AHO-Herbsttagung wurden ebenfalls die wesentlichen Ergebnisse der von AHO, Verband Beratender Ingenieure (VBI) und Bundesingenieurkammer beim Institut für Freie Berufe (IFB) beauftragten Jahresumfrage „Wirtschaftliche Lage der Ingenieure und Architekten“ für das Jahr 2018 vorgestellt.