Anpassung der Schwellenwerte

Anpassung der Schwellenwerte

Anpassung der Schwellenwerte 150 150 Bundesingenieurkammer

Im Oktober 2019 hatte die EU-Kommission angekündigt, dass die Schwellenwerte der EU-Richtlinien für öffentliche Aufträge zum 01.01.2020 turnusgemäß angepasst werden.

Im Einzelnen betrifft dies die Schwellenwerte der EU-Richtlinien für klassische öffentliche Aufträge, für Aufträge aus dem Bereich der besonderen Sektoren, die Konzessionsvergaberichtlinie sowie für die Richtlinie zu Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit.

Die geänderten Schwellenwerte wurden am 31.10.2019 im Amtsblatt der EU (L 279/25) veröffentlicht und gelten ab dem01.01.2020:

• Bauleistungen: 5.350.000 Euro (statt bisher 5.548.000
Euro)

• Liefer-/Dienstleistungen: 214.000 Euro (statt bisher
221.000 Euro)

• zentrale Regierungsdienststellen: 139.000 Euro (statt bisher 144.000 Euro)

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