Nach dem Auslaufen der epidemischen Lage hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) die Aufhebung der Corona-Erlasse für die Vergabe und Abwicklung von Bundesbaumaßnahmen zum 20.03.2022 angekündigt.
Dies betrifft die Erlasse:
- zum Umgang mit Bauablaufstörungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie vom 21.03.2021,
- zu den Corona-bedingten Mehrkosten für Hygienemaßnahmen vom 17.06.2021,
- zu Regeln, die die Einhaltung von Vergabevorschriften unmöglich machen (z.B. Zutrittsbeschränkung zum Dienstgebäude) vom 23.03.2021.
In Vergabeverfahren, deren Angebotsfrist nach dem 20.03.2022 abläuft, sind daher das „Hinweisblatt zum Umgang mit Bauablaufstörungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ sowie das VHB-Formblatt 217 den Vergabeunterlagen nicht mehr beizufügen.
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