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Eva Hämmerle

Haushaltsentwurf 2024: 6,962 Milliarden für Bauministerium

Haushaltsentwurf 2024: 6,962 Milliarden für Bauministerium 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2024 am 5. Juli 2023 verabschiedet. Der darin enthaltene Einzelplan 25 sieht für das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) im kommenden Jahr einen Etat von 6,962 Milliarden Euro vor. Der Großteil davon sind Investitionen. Der Kabinettsbeschluss umfasst zudem die Finanzplanung für die Jahre bis 2027. Die Bundesbauministerin betont bei der Bekanntgabe, dass der Haushalt des BMWSB damit ein gewichtiger Zukunfts- und Investitionshaushalt mit hoher Bedeutung für die konjunkturelle Entwicklung und den Arbeitsmarkt in Deutschland bleibt. Nach der parlamentarischen Sommerpause beginnen die Beratungen im Deutschen Bundestag.

Die Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF), aus denen wichtige BMWSB-Förderprogramme wie Wohneigentumsförderung, Klimafreundlicher Neubau, Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur und Anpassung Urbaner Räume an den Klimawandel finanziert werden, werden regierungsintern noch beraten und sind damit nicht Teil des Kabinettsbeschlusses vom 5. Juli 2023. Die Bundesregierung wird hierzu ihren Entwurf dem Deutschen Bundestag vorlegen.

Klara Geywitz Bundeshaushalt 2024

Ausgewählte Punkte des „Einzelplan 25“ im Überblick:

Wohngeld: Aufwuchs der Mittel um 1,71 Milliarden Euro auf nun 2,42 Milliarden Euro in 2024, zudem erfolgt eine bedarfsgerechte Anpassung bis 2027.

Sozialer Wohnungsbau: Die Programmmittel zur Förderung des Bundes an die Länder steigt in 2024 auf 3,15 Milliarden Euro an (150 Millionen mehr als ursprünglich veranschlagt), in der Finanzplanung erfolgt eine Festschreibung auf 3,5 Milliarden Euro Programmmittel jährlich für 2025 – 2027.

Städtebauförderung: Das hohe Niveau von jährlich 790 Millionen EUR Programmitteln halten wir bis ins Jahr 2027 aufrecht, wobei die Laufzeiten bedarfsgerechter anpassen werden.

Altersgerechtes Umbauen: Der Programmansatz für altersgerechtes Umbauen von Wohnungen steigt von 75 Millionen Euro auf 150 Millionen Euro.

Genossenschaften: Erhöhung der Programmmittel zur Förderung für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen von 9 auf 15 Millionen Euro.

Modellvorhaben für Innovation im Gebäudebereich: Die erstmalige Einbringung eines Titels für Modellvorhaben im Gebäudebereich wird im Jahr 2024 mit 4 Millionen Euro und für die Folgejahre mit 48 Millionen Euro unterlegt.

Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit: 1,5 Millionen Euro jährlich bis 2027

Regionalentwicklung: Aufsetzen eines neuen Förderprogramms im Zusammenhang mit der Raumentwicklungsministerkonferenz in Höhe von 6 Millionen Euro für die Jahre 2024-2026 (jeweils 2Millionen Euro)

Wohnungsbauprämie: Bedarfsgerechte Erhöhung der Ausgaben um 42 Millionen Euro auf 170 Millionen Euro

Titelfoto: (c) Rifath Photoripey/unsplash
Foto: (c) Henning Schacht/BMWSB

KFW ERP-Förderprogramm Leasing

Förderangebot für nachhaltige Leasing-Investitionen

Förderangebot für nachhaltige Leasing-Investitionen 2399 1350 Bundesingenieurkammer

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und die KfW unterstützen seit 1. Juli 2023 die kleinen und mittelgroßen Unternehmen bei der Finanzierung von nachhaltigen und klimafreundlichen Maßnahmen durch das neue Förderangebot „Grünes ERP-Globaldarlehen Leasing“. Gefördert werden Investitionen in Leasing-finanzierte bewegliche Güter wie z.B. Anlagen, Maschinen sowie Nutz- und Dienstfahrzeuge, die sich an den jeweils gültigen technischen Mindestanforderungen der EU-Taxonomie oder an den KfW-Standards für Energieeffizienz orientieren. Die KfW stellt hierfür zunächst bis zu 500 Millionen Euro pro Jahr bereit.

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck unterstreicht zum Start der Förderung: „Kleine und mittlere Unternehmen spielen eine zentrale Rolle für das Gelingen der Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft. Durch die günstigen Konditionen erleichtern wir Investitionen in klimafreundliche Anlagen, Maschinen und Fahrzeuge.“

Immer mehr Unternehmen nutzen Leasing wegen seiner Vielseitigkeit und Flexibilität. Die Kombination aus günstiger KfW-Refinanzierung und Unterstützung des ERP-Sondervermögens soll es den Unternehmen leichter machen, den künftigen Anforderungen der nachhaltigen Transformation gerecht zu werden „Diese Eigenschaften machen es zu einem attraktiven Instrument, wenn es darum geht, die kleinen und mittelgroßen Firmen bei der Finanzierung der nachhaltigen Transformation mitzunehmen,“ betont KfW-Vorständin Katharina Herrmann, zuständig für das inländische Fördergeschäft.

Leasinggesellschaften und Banken mit entsprechender Bonität und Erfahrung erhalten daraus Globaldarlehen zu vorteilhaften Konditionen, die sie im Rahmen ihrer Verträge an mittelständische Unternehmen weitergeben. Die Zinssätze beruhen auf dem günstigen Refinanzierungsniveau der KfW und enthalten zusätzlich eine Zinsverbilligung aus dem ERP-Sondervermögen. Das „Grüne ERP-Globaldarlehen Leasing“ erweitert das bestehende KfW-Förderangebot, indem die Finanzierungsform Leasing erstmals mit Verbilligungsmitteln ausgestattet wird. Zugleich sollen attraktive Konditionen den Anreiz für mittelständische Unternehmen erhöhen, Maßnahmen zur klimafreundlichen und nachhaltigen Transformation umzusetzen.

Das ERP (European Recovery Program)-Sondervermögen fördert seit über 70 Jahren die Wirtschaft in Deutschland. Es stammt aus den Mitteln des Marschallplans und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verwaltet. Im Fokus der Förderung stehen kleine und mittlere Unternehmen, die in ihrer Finanzierungssituation oftmals gegenüber Großunternehmen strukturell benachteiligt sind. Insgesamt leistet die ERP-Förderung einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen und der freien Berufe. Zudem trägt sie zur Schaffung neuer und zur Sicherung bestehender Arbeitsplätze bei.

Foto: © Stanley Gavino/unsplash

Städtebauförderung

Appell: Geplante Kürzung bei Städtebauförderungen überdenken

Appell: Geplante Kürzung bei Städtebauförderungen überdenken 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Eine geplante Kürzung der Städtebauförderung durch das Bundesfinanzministerium kommt zur Unzeit. Die Städtebauförderung hat sich bewährt: Jeder investierte Euro löst nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung weitere acht Euro an privaten und öffentlichen Investitionen aus. Auf diese konjunktur- und beschäftigungspolitische Wirkung kann nicht verzichtet werden.

Städte und Gemeinden sind angesichts hoher Verschuldung ohne diese Fördermittel kaum noch in der Lage, die notwendige Bestandserhaltung zu betreiben. Fehlt die ausreichende öffentliche Finanzierung auf kommunaler Ebene, wird der zwingend erforderlich strukturelle und klimaschützende Umbau unserer Städte nicht möglich sein.  An die Länder zu appellieren, auf Grunderwerbsteuereinnahmen zu verzichten und gleichzeitig Mittel der Städtebauförderung zu kürzen kommt einer Vollbremsung in dem so dringend
benötigen Baugeschehen in Hochbau und Infrastruktur gleich. Die Verbände der Wertschöpfungskette-Bau wenden sich deshalb in einem Schreiben an Bundesfinanzminister Christian Lindner, nicht den Rotstift bei der Städtebauförderung anzusetzen.

Foto (c) Caleb Oquendo/Pexels

Bundesfernstraßengesetz Bundeswasserstraßengesetz

Gesetzentwurf: Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich beschleunigen

Gesetzentwurf: Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich beschleunigen 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Der Bundestag hat am 22. Juni 2023 erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage zur federführenden Beratung in den Verkehrsausschuss überwiesen.

Planungszeiten von sieben Jahren bei Radwegen und 20 Jahren bei Schienentrassen könne sich ein führender Standort wie Deutschland nicht leisten, sagte Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing (FDP) im Bundestag. Deshalb habe die Bundesregierung diesen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem ein großer Schritt zu schnelleren Genehmigungsverfahren gegangen werde. Dazu soll laut Wissing ausgewählten Schienen- und Straßenbauprojekten ein überragendes öffentliches Interesse attestiert werden. Bei Abwägungsentscheidungen im Laufe des Genehmigungsverfahrens erhielten diese Infrastrukturprojekte so ein stärkeres Gewicht als bisher. Bei Straßenprojekten müsse es sich um Engpassbeseitigungen handeln, zudem sollen marode Brücken schneller ersetzt werden. Der Minister betonte, dass der besondere Fokus des Gesetzes auf der Schiene liege. Die für den Deutschlandtakt benötigten Projekte wolle er gesetzlich verankern.

Der Gesetzentwurf im Überblick

Der entsprechende Gesetzentwurf (20/6879) sieht dabei Änderungen vor beim:

Bundesfernstraßengesetz

Allgemeinen Eisenbahngesetz

Bundesschienenwegeausbaugesetz

Bundeswasserstraßengesetz

Die Änderungen des Bundesfernstraßengesetzes (Art. 1, S. 5 ff.) enthalten u.a. Regelungen, die die Verfahren für Ersatzneubauten bei Brückenbauwerken auf Bundesfernstraßen vereinfachen und beschleunigen. Die Digitalisierung des Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahrens ist ein weiterer Baustein des Gesetzes. Zudem wird durch das Gesetz der Bau von Windenergie- und Solaranlagen entlang von Bundesfernstraßen geregelt.

Im Fernstraßenausbaugesetz (Art. 2, S. 14 ff.) soll festgelegt werden, dass der Bau oder die Änderung einer Bundesfernstraße im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegt, wenn diese in der neuen Anlage 2 aufgeführt ist und mit dem Zusatz „Engpassbeseitigung“ fest disponiert ist oder für die der Bedarfsplan einen vordringlichen Bedarf mit dem Zusatz „Engpassbeseitigung“ feststellt.

Die Änderungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (Art. 3, S. 15 ff.) beinhalten gleichfalls Regelungen zur Digitalisierung der Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren. Darüber hinaus kann die Planfeststellungsbehörde in bestimmten Fällen eine Entscheidung über die planfestgestellten Verkehrsanlagen vorbehaltlich des Lärmschutzes treffen.

Im Bundesschienenwegeausbaugesetz (Art. 4, S. 22 ff.) möchte die Regierung künftig festlegen, dass der Bau oder die Änderung eines Bundesschienenweges, der fest disponiert ist oder für den der Bedarfsplan einen vordringlichen Bedarf feststellt, im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegt.

Die Änderungen des Bundeswasserstraßengesetzes (Art. 5, S. 25 ff.) beinhalten ebenso Regelungen zur Digitalisierung der Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren

Im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Art. 10, S. 37 ff.) will die Regierung regeln, dass beim Ersatzneubau von Brücken der Bundesfernstraßen unter bestimmten Voraussetzungen keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen ist. Gleiches soll in bestimmten Fällen für straßenbegleitende Radwege an Bundesstraßen gelten.

In allen Verkehrswegebereichen soll zudem die in der EU-Richtlinie 2021/1187 enthaltene Vierjahresfrist für Genehmigungsverfahren in deutsches Recht umgesetzt werden.

Mit dem vorgelegten Artikelgesetz setzt die Bundesregierung nunmehr die Maßnahmen um, die in einer Vielzahl von Gremien und Arbeitskreisen mit den verschiedenen Interessensgruppen erarbeitet wurden. Auch die Bundesingenieurkammer gehörten u.a. dem Arbeitskreis zur Planungsbeschleunigung bei Brückenbauwerken auf Bundesfernstraßen an.

Foto (c) Filip Filkovic Philatz/unsplash

Holzbauoffensive der Bundesregierung

Bundesregierung startet Holzbauinitiative

Bundesregierung startet Holzbauinitiative 2397 1348 Bundesingenieurkammer

Am 21. Juni 2023 hat das Bundeskabinett den von Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir vorgelegten Entwurf einer Holzbauinitiative beschlossen. Diese Strategie der Bundesregierung hat zum Ziel, den Einsatz des nachhaltigen Rohstoffes Holz im Bausektor zu stärken und für mehr Klimaschutz, Ressourceneffizienz sowie schnelleres Bauen zu sorgen. Sie umfasst acht Handlungsfelder und soll bis 2030 den Einsatz von Holz wesentlich verbessern und die Holzbauquote erhöhen. Die Handlungsfelder reichen  von der Vorbildfunktion des Bundes sowie der Stärkung von Forschung und Innovation über die Fachkräftesicherung und den Wissenstransfer bis zur Sicherung der Rohstoffversorgung.

So sollen Hemmnisse abgebaut und gleiche Wettbewerbschancen für den Einsatz verschiedenster Baumaterialien gewährleistet werden. In dem veröffentlichten Papier zur Holzbauinitiative werden Schwerpunktthemen und Lösungsansätze beschrieben, die von den betreffenden Bundesressorts in eigener Zuständigkeit und vorbehaltlich der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel realisiert werden. Zur Umsetzung der Holzbauinitiative sind verschiedene Dialogformate mit den Ländern und Verbänden geplant. Am 10. Oktober 2023 findet hierzu eine erste Auftaktveranstaltung in Berlin unter Beteiligung den beiden Bundesminister Klara Geywitz und Cem Özdemir statt. Die Bundesingenieurkammer ist Kooperationspartner der Veranstaltung.

Als Kernelement wird dabei ein regelmäßiger Runder Tisch „Holzbau des Bundes“ zum Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch mit Ländern und kommunalen Spitzenverbänden eingerichtet.

Foto (c) Filip Zrnzevic/unsplash

Digitalkonferenz in München: BIngK lädt zu Paneldiskussion

Digitalkonferenz in München: BIngK lädt zu Paneldiskussion 789 466 Bundesingenieurkammer

Auf der digital BAU conference & networking in München ist die Bundesingenieurkammer gut vertreten. Dr. Markus Hennecke, Vorstand Bayerische Ingenieurekammer-Bau, nimmt am Eröffnungspodium teil.

Die BIM Allianz veranstaltet unter Mitwirkung von BIngK und Bundesarchitektenkammer eine Veranstaltungsreihe am 5 Juli 2023 in München. In drei aufeinanderfolgenden Panels steht die Frage im Mittelpunkt: Wie werden berufsbegleitende BIM-Kenntnisse vermittelt, um digitale Prozesse ganzheitlich zu managen und digitale Methoden einsetzen zu können? Marcel Kaupmann (Bundesingenieurkammer) und Gabriele Seitz (Bundesarchitektenkammer) werden die Veranstaltungen moderieren.

5. Juli 2023: 13:30 bis 14:30 Uhr: BIM Implementierung im Planungsbüro: BIM Allianz In-Pratice

Wie kann die Implementierung von BIM gelingen? Vertreterinnen und Vertreter von drei Architekturbüros geben Einblicke in ihre Erfahrungen bei der BIM Implementierung und zeigen auf, inwiefern sie durch die Arbeit der BIM Allianz unterstützt wurden. In einer anschließenden Dialogrunde teilen sie ihre Erfahrungen mit Vertretern von Büros, die am Anfang ihrer Umstrukturierungsprozesse stehen. Vor Publikum findet somit live ein authentischer, praxisnaher Erfahrungsaustausch statt.

Das Panel im Überblick

5. Juli 2023: 15:00 bis 16:00 Uhr: Vergabe, Verträge und Vergütung: Leistungsbilder im Blick

Dieser Themenblock fokussiert auf formale Prozesse, die die Anwendung von BIM mit sich bringt: Wie werden Leistungen in der Vergabe korrekt beschrieben, wie spiegeln sie sich in Verträgen wider und wie sollten sie vergütet werden? Die BIM Allianz stellt Musterdokumente vor, die aus Planerperspektive entworfen wurden und diskutiert sie mit der Auftraggeberseite.

Das Panel im Überblick

5. Juli 2023: 16:30 bis 17:30 Uhr: Fortbildung mit Qualität: Der „BIM-Standard Deutscher Architekten- und Ingenieurkammern“

Seit 2021 können Vertiefungslehrgänge zur BIM-Methode bei den Planerkammern besucht werden. Die BIM-Basiskurse werden bereits seit 2018 erfolgreich angeboten. Eine Gesprächsrunde zum BIM-Standard Deutscher Architekten- und Ingenieurkammern. Prof. Dr. Jörg Jungwirth, Mitglied des Arbeitskreises Digitalisierung der BIngK, wird an dem Panel teilnehmen.

Das Panel im Überblick

Freitickets: Studierende und Mitglieder

Die Bundesingenieurkammer stellt für Studierende und Mitglieder ein begrenztes Kontingent an Freitickets für die digitalBAU conference & networking, die vom 4. bis 6. Juli 2023 in München stattfindet, zur Verfügung. Bei Interesse bitte an info@bingk.de schreiben.

Foto (c) digital BAU/Messe München

Planende Berufe erwarten massive Verwerfungen im deutschen Planungsmarkt

Planende Berufe erwarten massive Verwerfungen im deutschen Planungsmarkt 2400 1600 Bundesingenieurkammer

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16. Mai 2023 mehrheitlich einer Verordnung der Bundesregierung zugestimmt, durch die eine Änderung der Vergabeverordnung voraussichtlich dazu führen wird, dass nahezu alle öffentlichen Planungsaufgaben künftig nach den Regeln des EU-Rechts vergeben werden müssen. Insbesondere die Kommunen als größte öffentliche Auftraggeber werden hiermit aufgrund fehlender Kapazitäten oftmals überfordert sein, worauf auch die Kommunalen Spitzenverbände hingewiesen haben.

Die Verfahren werden sowohl für die Auftraggeber – wie für die Auftragnehmerseite – deutlich aufwändiger und werden damit erheblich mehr Zeit in Anspruch nehmen. Die Kammern und Verbände der planenden Berufe befürchten daher, dass es zukünftig vermehrt zu Total- und Generalunternehmervergaben kommen wird. Die Folge wäre eine Existenzgefährdung für die mittelstandsgeprägte Planungswirtschaft in Deutschland.

Der geplanten Änderung der VgV liegt ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission zugrunde, die in der bisher gültigen deutschen Regelung einen Verstoß gegen die europäischen Vergaberichtlinien sieht. Die Planerverbände hatten hingegen geltend gemacht, dass den zu erwartenden negativen Auswirkungen kein erkennbarer Vorteil im Sinne einer Stärkung des europäischen Binnenmarkts gegenüberstehe, und gefordert, dass sich der Europäische Gerichtshof mit dem Thema befassen sollte. Mehrere Bundesländer hatten sich dem angeschlossen, blieben aber bei der heutigen Abstimmung in der Minderheit.

„Wir bedauern es sehr, dass nach dem Bundestag auch der Bundesrat den Weg dafür frei gemacht hat, den gut funktionierenden Planungsmarkt in Deutschland massiv zu gefährden,“ meint Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer. „Wir werden jetzt mit der Bundesregierung und den öffentlichen Auftraggebern, insbesondere den Kommunalen Spitzenverbänden, unsere Gespräche weiter fortsetzen und intensivieren, mit welchen Mitteln die negativen Folgewirkungen der Änderung der Vergabeverordnung so gering wie möglich gehalten werden können.“

Auch Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, befürchtet massive Auswirkungen auf die planenden Berufe und eine Vielzahl dringend benötigter Bauprojekte in Deutschland. „Es ist überaus bedauerlich, dass sich sowohl Bund als auch die Länder gerade in diesen herausfordernden Zeiten nicht schützend vor die kleinen und mittleren Büros stellen. Diese bilden bislang das Rückgrat der deutschen Planungslandschaft und werden vor dem Hintergrund von Bau- und Energiewende dringender denn je benötigt. Eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Leistungserbringung kann jedoch nur unter fairen Rahmenbedingungen gewährleistet werden,“ so der Präsident der Bundesingenieurkammer abschließend.

Unterzeichnende Kammern und Verbände:

Bundesarchitektenkammer, Bundesingenieurkammer, Bund Deutscher Architektinnen und Architekten, Bund Deutscher Baumeister Architekten und Ingenieure, Bund Deutscher Innenarchitekten, Bund Deutscher Landschaftsarchitekten, Bundesverband Freier Berufe, Bundesverband der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure, Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik, DAI Verband Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine, Deutsche Akdademie für Städtebau und Landesplanung, Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung, Förderverein der Bundesstiftung Baukultur, Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung, Vereinigung freischaffender Architekten Deutschlands, Verband Beratender Ingenieure, Verband Deutscher Vermessungsingenieure, Zentralverband der Ingenieurvereine

Foto (c) Moises Gonzalez/unplash

Planende Berufe erwarten massive Verwerfungen im deutschen Planungsmarkt

Planende Berufe erwarten massive Verwerfungen im deutschen Planungsmarkt 150 150 Bundesingenieurkammer

Bundesrat stimmt Änderung der Vergabeverordnung zu: Planende Berufe erwarten massive Verwerfungen im deutschen Planungsmarkt

Berlin, 16. Juni 2023. Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung mehrheitlich einer Verordnung der Bundesregierung zugestimmt, durch die eine Änderung der Vergabeverordnung voraussichtlich dazu führen wird, dass nahezu alle öffentlichen Planungsaufgaben künftig nach den Regeln des EU-Rechts vergeben werden müssen. Insbesondere die Kommunen als größte öffentliche Auftraggeber werden hiermit aufgrund fehlender Kapazitäten oftmals überfordert sein, worauf auch die Kommunalen Spitzenverbände hingewiesen haben.

Die Verfahren werden sowohl für die Auftraggeber- wie für die Auftragnehmerseite deutlich aufwändiger und werden damit erheblich mehr Zeit in Anspruch nehmen. Die Kammern und Verbände der planenden Berufe befürchten daher, dass es zukünftig vermehrt zu Total- und Generalunternehmervergaben kommen wird. Die Folge wäre eine Existenzgefährdung für die mittelstandsgeprägte Planungswirtschaft in Deutschland.

Der geplanten Änderung der VgV liegt ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission zugrunde, die in der bisher gültigen deutschen Regelung einen Verstoß gegen die europäischen Vergaberichtlinien sieht. Die Planerverbände hatten hingegen geltend gemacht, dass den zu erwartenden negativen Auswirkungen kein erkennbarer Vorteil im Sinne einer Stärkung des europäischen Binnenmarkts gegenüberstehe, und gefordert, dass sich der Europäische Gerichtshof mit dem Thema befassen sollte. Mehrere Bundesländer hatten sich dem angeschlossen, blieben aber bei der heutigen Abstimmung in der Minderheit.

„Wir bedauern es sehr, dass nach dem Bundestag auch der Bundesrat den Weg dafür frei gemacht hat, den gut funktionierenden Planungsmarkt in Deutschland massiv zu gefährden,“ meint Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer. „Wir werden jetzt mit der Bundesregierung und den öffentlichen Auftraggebern, insbesondere den Kommunalen Spitzenverbänden, unsere Gespräche weiter fortsetzen und intensivieren, mit welchen Mitteln die negativen Folgewirkungen der Änderung der Vergabeverordnung so gering wie möglich gehalten werden können.“

Auch Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, befürchtet massive Auswirkungen auf die planenden Berufe und eine Vielzahl dringend benötigter Bauprojekte in Deutschland. „Es ist überaus bedauerlich, dass sich sowohl Bund als auch die Länder gerade in diesen herausfordernden Zeiten nicht schützend vor die kleinen und mittleren Büros stellen. Diese bilden bislang das Rückgrat der deutschen Planungslandschaft und werden vor dem Hintergrund von Bau- und Energiewende dringender denn je benötigt. Eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Leistungserbringung kann jedoch nur unter fairen Rahmenbedingungen gewährleistet werden,“ so der Präsident der Bundesingenieurkammer abschließend.

Unterzeichnende Kammern und Verbände:

Bundesarchitektenkammer, Bundesingenieurkammer, Bund Deutscher Architektinnen und Architekten, Bund Deutscher Baumeister Architekten und Ingenieure, Bund Deutscher Innenarchitekten, Bund Deutscher Landschaftsarchitekten, Bundesverband Freier Berufe, Bundesverband der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure, Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik, DAI Verband Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine, Deutsche Akdademie für Städtebau und Landesplanung, Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung, Förderverein der Bundesstiftung Baukultur, Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung, Vereinigung freischaffender Architekten Deutschlands, Verband Beratender Ingenieure, Verband Deutscher Vermessungsingenieure, Zentralverband der Ingenieurvereine

Kontakt:
Eva Hämmerle
Kommunikation & Presse
+49 (0) 30-2589 882-23
haemmerle@bingk.de
www.bingk.de

JuniorING Schülerwettbewerb 2023

Preisverleihung Junior.ING 2023 in Berlin

Preisverleihung Junior.ING 2023 in Berlin 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Mit Spannung erwartet. Am 16. Juni 2023 wurden die Preisträgerinnen und Preisträger des Schülerwettbewerbs Junior.ING bei der feierlichen Verleihung im Deutschen Technikmuseum Berlin bekanntgegeben. Das diesjährige Motto des Wettbewerbs der Ingenieurkammern lautete: „Brücken schlagen“. Aufgabe war es, eine Fuß- oder Radwegbrücke zu entwerfen und mit einfachen Materialien zu bauen. Die Gestaltung der Modelle verlangte den bundesweit rund 4.500 teilnehmenden Schülerinnen und Schülern Fantasie und technisches Wissen ab. So musste die Konstruktion ein Gewicht von mindestens 500 g in der Mitte der Brücke tragen können. Dabei investierten die Teams mehr als 40.000 Stunden in die Projektarbeit. Die ersten Preise beider Alterskategorien in der Spitzendisziplin des Ingenieurbaus, dem Brückenbau, gehen 2023 nach Nordrhein-Westfalen.

1. Platz in der Alterskategorie I (bis Klasse 8)

Hendrik Dresen, Linus Dresen und Christian Bode
für die Brücke „Ruhrpott-Piña“
Schule: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, Oberhausen (Nordrhein-Westfalen)

Für die konstruktive Idee bei unserer Brücke „Ruhpott-Piña“ haben wir uns an den Blättern der Ananas, einer Bromelie, orientiert, um daraus eine asymmetrische Netzwerkbogenbrücke zu bauen. Damit wollten wir Technik und Natur verbinden. Mit ihren kelchförmigen Blättern sammeln Ananasgewächse das Wasser des Niederschlags und der Luftfeuchtigkeit und nützen somit anderen Lebewesen. Somit bildet die Bromelie eine Brücke zwischen verschiedenen anderen Lebenswesen. Die Idee dieser kelchförmigen, nützlichen Blätter haben wir als Formvorlage für die Brücke genutzt. Dies erkennt man daran, dass unser Brückendach auch auf dem unteren Stützpfeiler die Form des Kelches hat, aus dem das „Blatt“ entspringt.

1. Platz in der Alterskategorie II (ab Klasse 9)

Alicia Jakschik, Leon Jason Backhaus und Leonie Marie Nielsen
für die Brücke „OMURGA“
Schule: Gesamtschule Horst, Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen)

Schüerwettbewerb JuniorING

Unser Modell OMURGA ist eine elegante und robuste Fuß- und Radwegbrücke, die von der Wirbelsäule und ikonischen weißen Brücken wie der von Calatrava Santiago und der Brücke am Nordsternpark in Gelsenkirchen inspiriert wurde. Der Nordsternpark hat für uns eine besondere Bedeutung, da wir dort unsere Abschlussfeier abhalten und viele schöne Erinnerungen mit Freunden und Familie verbinden. Wir haben Holz als biegsames und robustes Material gewählt und diagonal von der rechten zur linken Seite gespannt, um die gewünschte Bogenform zu erzeugen. Die Herstellung der Bogenform war eine Herausforderung, die wir mit einem besonderen Seilsystem meisterten. Jeder Querschnitt der Bögen wurde eigenhändig geschnitten, um sicherzustellen, dass die Form und Größe perfekt auf unsere Anforderungen abgestimmt sind. Der Bodenbelag wurde selbst entworfen und aus kleinen Holzstücken zusammengesetzt.

Sonderpreis der Deutschen Bahn „innovatives Modell“

JuniorING Schülerwettbewerb
AK I bis Klasse 8

Greta Amende
für die Brücke „Air Mash“
Schule: Alexander von Humboldt Gymnasium Eberswalde (Brandenburg)

JuniorING Schülerwettbwerb
AK II ab Klasse 9

Julius Willich
für die Brücke „Twister Bridge“
Schule: Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer, Hamburg

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Wer Brücken schlagen will, muss Brücken bauen können. Die Schülerinnen und Schüler haben in diesem anspruchsvollen Wettbewerb bewiesen, dass sie diese Kunst meisterlich beherrschen. Sie haben tragfähige Modelle für eine nachhaltige Mobilität entwickelt und mit ihren Brücken für Fußgänger und Radfahrer Impulse für einen klimafreundlichen Ingenieurbau gegeben. Der Wettbewerb hat einmal mehr deutlich gemacht, wie viel Kreativität, Forschergeist und handwerkliche Präzision in den Schülerinnen und Schülern steckt. Ein gutes Zeichen für die Baubranche, die solchen engagierten und kreativen Nachwuchs braucht.“

Ausgewählt wurden die Preisträgerinnen und Preisträger von einer fünfköpfigen Fachjury unter dem Vorsitz von Prof. Dr.-Ing. Helmut Schmeitzner, Vorstandsmitglied der Bundesingenieurkammer. Und der Juryvorsitzende zeigt sich vom Engagement aller Beteiligten begeistert: „Der Schülerwettbewerb ‚Junior.ING‘ beweist erneut, wie groß das Potential für hervorragende planende und ausführende Bauingenieure der nächsten Generation in Deutschland ist. Im Bundesentscheid werden die ‚Sieger der Sieger‘ aus den Landeswettbewerben ausgezeichnet. Sie stehen stellvertretend für all die vielen Schüler – und die sie unterstützenden Lehrer –, die über Monate hinweg zusätzlich zum normalen Schulbetrieb ein großes Maß an Engagement, Fleiß und Teamgeist an den Tag gelegt haben, um ihre ganz persönliche Vision vom Brückenschlagen umzusetzen.“

Die Deutsche Bahn vergibt auch 2023 wieder den Sonderpreis für besonders innovative Teams. Ellen Petersson, Head of Lean Excellence Deutsche Bahn AG, unterstreicht die Bedeutung des Wettbewerbs für das Ingenieurwesen: „Dieser Wettbewerb ist nicht nur ein Schaufenster für die Ideen und Kreativität der Schülerinnen und Schüler. Er bietet den Nachwuchsingenieur:innen von morgen auch die Chance, ihre Leidenschaft für Technik und Gestaltung zu entfalten. Der Bedarf an qualifizierten Ingenieur:innen ist groß und wird in unserer Gesellschaft wachsen – diese jungen Talente sind die Schlüsselakteure, die die Herausforderungen der Zukunft meistern werden.“

Die beiden ersten Plätze waren mit jeweils 500 Euro dotiert. Die nachfolgenden Plätze 2 bis 5 konnten sich über 400 Euro, 300 Euro, 200 Euro und 100 Euro freuen. Der Sonderpreis der Deutschen Bahn für ein besonders innovatives Team war mit 300 Euro dotiert. Die drei bestplatzierten Modelle jeder Alterskategorie sind bis Jahresende im Science Center Spectrum des Deutschen Technikmuseums zu sehen.

Der Bundeswettbewerb steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und wird von der Kultusministerkonferenz in der Liste der empfehlenswerten Schülerwettbewerbe geführt.

Über den Wettbewerb
Zugelassen sind Einzel- und Gruppenarbeiten von Schülerinnen und Schülern allgemein- und berufsbildender Schulen. Ausgeschrieben ist der Wettbewerb in zwei Alterskategorien: Kategorie I bis Klasse 8 sowie Kategorie II ab Klasse 9. In einem ersten Schritt loben die teilnehmenden Ingenieurkammern den Wettbewerb für ihr Bundesland aus. Die Siegerinnen und Sieger des Landeswettbewerbs nehmen dann am Bundesentscheid teil.

Mit durchschnittlich 5.000 Teilnehmenden gehört der Schülerwettbewerb zu einem der größten deutschlandweit. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler auf spielerische Art und Weise für Naturwissenschaft und Technik zu begeistern. Die Wettbewerbsthemen wechseln jährlich und zeigen so die Vielseitigkeit des Bauingenieurberufs. Auf diesem Weg werben die Kammern für das Ingenieurwesen, um damit langfristig dem Fachkräftemangel in den technischen Berufen entgegenzuwirken.

Fotos (c) Torsten George/BIngK

Preisverleihung Junior.ING 2023 in Berlin

Preisverleihung Junior.ING 2023 in Berlin 150 150 Bundesingenieurkammer

Spitzendisziplin „Brückenschlagen“

Bundesweiter Schülerwettbewerb der Ingenieurkammern zeichnet Nachwuchstalente in Berlin aus

Berlin, 16. Juni 2023. Am 16. Juni 2023 wurden die Preisträgerinnen und Preisträger des Schülerwettbewerbs Junior.ING bei der feierlichen Verleihung im Deutschen Technikmuseum Berlin bekanntgegeben. Das diesjährige Motto des Wettbewerbs der Ingenieurkammern lautete: „Brücken schlagen“. Aufgabe war es, eine Fuß- oder Radwegbrücke zu entwerfen und mit einfachen Materialien zu bauen. Die Gestaltung der Modelle verlangte den bundesweit rund 4.500 teilnehmenden Schülerinnen und Schülern Fantasie und technisches Wissen ab. So musste die Konstruktion ein Gewicht von mindestens 500 g in der Mitte der Brücke tragen können. Dabei investierten die Teams mehr als 40.000 Stunden in die Projektarbeit. Die ersten Preise beider Alterskategorien in der Spitzendisziplin des Ingenieurbaus, dem Brückenbau, gehen 2023 nach Nordrhein-Westfalen.

1. Platz in der Alterskategorie I (bis Klasse 8):

Hendrik Dresen, Linus Dresen und Christian Bode
für die Brücke „Ruhrpott-Piña“
Schule: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, Oberhausen (Nordrhein-Westfalen)

1. Platz in der Alterskategorie II (ab Klasse 9):

Alicia Jakschik, Leon Jason Backhaus und Leonie Marie Nielsen
für die Brücke „Omurga“
Schule: Gesamtschule Horst, Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen)

Sonderpreis der Deutschen Bahn für ein besonders innovatives Modell (AK I bis Klasse 8):

Greta Amende
für die Brücke „Air Mash“
Schule: Alexander von Humboldt Gymnasium Eberswalde, Eberswalde (Brandenburg)

Sonderpreis der Deutschen Bahn für ein besonders innovatives Modell (AK II ab Klasse 9):

Julius Willich
für die Brücke „Twister Bridge“
Schule: Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer, Hamburg

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Wer Brücken schlagen will, muss Brücken bauen können. Die Schülerinnen und Schüler haben in diesem anspruchsvollen Wettbewerb bewiesen, dass sie diese Kunst meisterlich beherrschen. Sie haben tragfähige Modelle für eine nachhaltige Mobilität entwickelt und mit ihren Brücken für Fußgänger und Radfahrer Impulse für einen klimafreundlichen Ingenieurbau gegeben. Der Wettbewerb hat einmal mehr deutlich gemacht, wie viel Kreativität, Forschergeist und handwerkliche Präzision in den Schülerinnen und Schülern steckt. Ein gutes Zeichen für die Baubranche, die solchen engagierten und kreativen Nachwuchs braucht.“

Ausgewählt wurden die Preisträgerinnen und Preisträger von einer fünfköpfigen Fachjury unter dem Vorsitz von Prof. Dr.-Ing. Helmut Schmeitzner, Vorstandsmitglied der Bundesingenieurkammer. Und der Juryvorsitzende zeigt sich vom Engagement aller Beteiligten begeistert: „Der Schülerwettbewerb ‚Junior.ING‘ beweist erneut, wie groß das Potential für hervorragende planende und ausführende Bauingenieure der nächsten Generation in Deutschland ist. Im Bundesentscheid werden die ‚Sieger der Sieger‘ aus den Landeswettbewerben ausgezeichnet. Sie stehen stellvertretend für all die vielen Schüler – und die sie unterstützenden Lehrer –, die über Monate hinweg zusätzlich zum normalen Schulbetrieb ein großes Maß an Engagement, Fleiß und Teamgeist an den Tag gelegt haben, um ihre ganz persönliche Vision vom Brückenschlagen umzusetzen.“

Die Deutsche Bahn vergibt auch 2023 wieder den Sonderpreis für besonders innovative Teams. Ellen Petersson, Leiterin Lean Exzellenz Deutsche Bahn AG, unterstreicht die Bedeutung des Wettbewerbs für das Ingenieurwesen: „Dieser Wettbewerb ist nicht nur ein Schaufenster für die Ideen und Kreativität der Schülerinnen und Schüler. Er bietet den Nachwuchsingenieur:innen von morgen auch die Chance, ihre Leidenschaft für Technik und Gestaltung zu entfalten. Der Bedarf an qualifizierten Ingenieur:innen ist groß und wird in unserer Gesellschaft wachsen – diese jungen Talente sind die Schlüsselakteure, die die Herausforderungen der Zukunft meistern werden.“

Die beiden ersten Plätze waren mit jeweils 500 Euro dotiert. Die nachfolgenden Plätze 2 bis 5 konnten sich über 400 Euro, 300 Euro, 200 Euro und 100 Euro freuen. Der Sonderpreis der Deutschen Bahn für ein besonders innovatives Team war mit 300 Euro dotiert. Die drei bestplatzierten Modelle jeder Alterskategorie sind bis Jahresende im Science Center Spectrum des Deutschen Technikmuseums zu sehen.

Der Bundeswettbewerb steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und wird von der Kultusministerkonferenz in der Liste der empfehlenswerten Schülerwettbewerbe geführt.

Über den Wettbewerb
Zugelassen sind Einzel- und Gruppenarbeiten von Schülerinnen und Schülern allgemein- und berufsbildender Schulen. Ausgeschrieben ist der Wettbewerb in zwei Alterskategorien: Kategorie I bis Klasse 8 sowie Kategorie II ab Klasse 9. In einem ersten Schritt loben die teilnehmenden Ingenieurkammern den Wettbewerb für ihr Bundesland aus. Die Siegerinnen und Sieger des Landeswettbewerbs nehmen dann am Bundesentscheid teil.
Mit durchschnittlich 5.000 Teilnehmenden gehört der Schülerwettbewerb zu einem der größten deutschlandweit. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler auf spielerische Art und Weise für Naturwissenschaft und Technik zu begeistern. Die Wettbewerbsthemen wechseln jährlich und zeigen so die Vielseitigkeit des Bauingenieurberufs. Auf diesem Weg werben die Kammern für das Ingenieurwesen, um damit langfristig dem Fachkräftemangel in den technischen Berufen entgegenzuwirken.

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Übersicht aller Teams

Kontakt:
Eva Hämmerle
Kommunikation & Presse
+49 (0) 30-2589 882-23
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