Befristete Umsatzsteuerabsenkung | praktische Hinweise und Umsetzungshilfen für Planungsbüros

Befristete Umsatzsteuerabsenkung | praktische Hinweise und Umsetzungshilfen für Planungsbüros

Befristete Umsatzsteuerabsenkung | praktische Hinweise und Umsetzungshilfen für Planungsbüros 1280 1280 Bundesingenieurkammer

Unmittelbar nach dem Bundestag hat am 29. Juni 2020 auch der Bundesrat dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt. Durch das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise wird vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent sowie der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt. Das Gesetz wird am 1. Juli 2020 in Kraft treten. Hierzu gibt es einen ersten Anwendungserlass des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) sowie ein Merkblatt des Bundesinnenministeriums (BMI) vom 30.06.2020 zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft. Letzteres ist noch nicht abschließend auf den aktuellen BMF-Anwendungserlass abgestimmt, sondern orientiert sich an einem BMF-Schreiben aus dem Jahr 2009. Eine Anpassung des BMI-Merkblatts ist jedoch seitens des Bauministeriums bereits angekündigt.

Die Bundesingenieurkammer hat im Verbund mit weiteren Planerverbänden sowie in Kooperation mit der BDO AG Wirtschafts-prüfungsgesellschaft praktische Hinweise und Umsetzungshilfen für Planungsbüros zu der befristeten Umsatzsteuerabsenkung zusammengestellt.

    * = Diese Angaben benötigen wir, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können.

      * = Diese Angaben benötigen wir, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können.