Am 22. Februar 2019 hat die Bundesingenieurkammer in einem gemeinsamen Schreiben mit der Bundes-architektenkammer und dem AHO an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier appelliert, die bisherige Ausschreibungs- und Vergabepraxis bei der Auftragswertberechnung von Planungsleistungen gegenüber der Europäischen Kommission und notfalls auch gegenüber dem Europäischen Gerichtshof zu verteidigen.
Die Europäische Kommission hat gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren wegen § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV eingeleitet. In diesem ist geregelt, dass bei der Auftragswertberechnung von Planungsleistungen nur der Wert für Lose gleichartiger Leistungen zusammenzurechnen ist. Die EU-Kommission sieht hierin einen Verstoß gegen Art. 5 Abs. 8 RL 2014/24/EU wonach grundsätzlich der geschätzte Gesamtwert aller Lose zusammenzurechnen ist.
Das Schreiben wurde ebenfalls zur Information an die Bundesminister Seehofer (BMI) und Scheuer (BMVI) geschickt, mit deren Häusern sich das Bundeswirtschaftsministerium zum weiteren Vorgehen in dieser Sache abstimmen will.