Das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat im Jahr 2017 mit der Überprüfung der Vergütungssätze des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG) begonnen. Hierzu wurde beim BMJV ein Beirat eingerichtet, in dem auch die Bundesingenieurkammer vertreten ist.
Anfang dieses Jahres beauftragte der Beirat die Firma INTERVAL GmbH mit der Durchführung einer Marktanalyse der Vergütungssätze
Im Rahmen des Forschungsvorhabens wird ab dem 26. April 2018 dazu eine repräsentative Befragung von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen durchgeführt. Auch die von den Länderkammern bestellten und vereidigten Sachverständigen werden befragt werden.
Das Ergebnis der Befragung wird Grundlage für die Neufestsetzung der Honorarsätze für gerichtliche tätige Sachverständige sein. Es ist deshalb wichtig, dass möglichst viele Sachverständigen an der Befragung teilnehmen. Nur ein repräsentativer Rücklauf mit Angaben über die derzeit in der Privatwirtschaft erzielbaren Vergütungssätze wird den Sachverständigen in den nächsten Jahren eine vergleichbare Vergütung auch für Gerichtsgutachten sichern.
Daher ruft die Bundesingenieurkammer zur Teilnahme an der Umfrage auf. Die Sachverständigen wurden bereits im Vorfeld mit einem Anschreiben durch die Länderkammern über die Umfrage informieren.