Grundsätzlich begrüßt die Bundesingenieurkammer die Regelungen zur Genehmigungsbeschleunigung. Sie stellen lange notwendige Maßnahmen zum Abbau des Genehmigungsaufwandes dar. Sie sollten allerdings generell für alle Vorhaben gelten und nicht nur für ausgewählte Teilbereiche.
Diese Trennung in „gewollte“ Projekte mit Genehmigungsbeschleunigung und „ungewollte“ Projekte, welche mit bürokratischen Genehmigungshemmnissen weiterhin blockiert werden (können) ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar.
Für die im Referentenentwurf zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 getroffenen Neuregelungen werden folgende Änderungen in der Stellungnahme vorgeschlagen.