BIngK & VBI fordern: Berufsvorbehalte für sicherheitsrelevante Planungsleistungen

Positionspapier Berufsvorbehalte Bundesingenieurkammer und VBI

BIngK & VBI fordern: Berufsvorbehalte für sicherheitsrelevante Planungsleistungen

BIngK & VBI fordern: Berufsvorbehalte für sicherheitsrelevante Planungsleistungen 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Bauingenieurinnen und -ingenieure übernehmen Verantwortung für die Sicherheit und Funktionstüchtigkeit von Bauwerken und damit für Menschen und erhebliche Sachwerte. Die Bundesingenieurkammer und der Verband Beratender Ingenieure fordern daher in einem gemeinsamen Positionspapier die Einführung von Berufsvorbehalten für sicherheitsrelevante Planungsleistungen.

Grundlage für sicherheitsrelevante Planungsleistungen bildet zuallererst eine qualitativ hochwertige Ausbildung der Bauingenieure, sowie permanente Fort- und Weiterbildung. Damit die Berufsvorbehalte nicht die unternehmerische Freiheit der Ingenieurbüros einschränken, sollten Bauingenieure unabhängig von der Gesellschaftsform und den Eigentumsverhältnissen ihres Büros oder Unternehmens Mitglied in der Ingenieurkammer ihres Bundeslands sein können. Um die Attraktivität des Berufsstands zu steigern, muss insbesondere der gesellschaftliche Stellenwert der MINT-Fächer gestärkt werden.

Foto © BIngK/VBI

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