Das von Klara Geywitz geführte Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) erhält 6,73 Milliarden Euro für das Jahr 2024. Dies hat der Haushaltsausschuss in seiner Bereinigungssitzung am 18. Januar 2024 beschlossen.
Neben der Neubauförderung und der sozialen Wohnraumförderung soll eine dritte Säule zur Förderung des Wohnungsneubaus im mittleren Preissegment durch ein Zinsverbilligungsprogramm etabliert werden. Dieses ist auf je eine Milliarde für das Jahr 2024 und das Jahr 2025 befristet. Mit dem Zinsverbilligungsprogramm verspricht sich die Bundesregierung kurzfristige Anreize, damit in Ballungsgebieten zusätzlich bezahlbarer Wohnungsbau entsteht. Der Bausektor begrüßt die zugesagten zwei Milliarden und erhofft sich für den rückläufigen Wohnungsbau im Jahr 2023 und den Mietmarkt positive Impulse.
Das BMWSB betont, dass mit dem neuen Programm Neubauten gefördert werden sollen, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Energieeffizienzstandard (EH55) hinaus eine Einsparwirkung haben, die über den Lebenszyklus mindestens der CO2-Einsparung von EH40 entsprechen. Durch Kriterien wie die Begrenzung der zu fördernden Baukosten und Wohnfläche möchte das Ministerium die Realisierung neuer innovativer Konzepte im Wohnungsneubau unterstützten und damit einen zusätzlichen Mehrwert für den Klimaschutz schaffen.
Größter Einzelposten des Etats ist das Wohngeld
Für den klimafreundlichen Neubau von Wohngebäuden mit kleinen und mittleren Einheiten im Niedrigpreissegment werden zehn Millionen Euro bereitgestellt. Größter Einzelposten des Etats ist das Wohngeld. Den Regierungsansatz von 2,42 Milliarden Euro kürzte der Haushaltsausschuss um 270 Millionen Euro auf 2,15 Milliarden Euro. Dafür stockte er die Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz von 170 Millionen Euro im Regierungsentwurf auf 200 Millionen Euro auf. Für das Baukindergeld sollen 2024 nur noch 719,47 Millionen Euro bereitstehen, den Regierungsansatz von 749,47 Millionen Euro kürzten die Haushälter entsprechend.
Weitere Anpassungen des Haushaltes
Die Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus wurde um 1,5 Millionen Euro auf 65,25 Millionen Euro aufgestockt. Leicht gekürzt wurde bei der Förderung der „Smart Cities“-Modellprojekte, und zwar von 127,5 auf 126,69 Millionen Euro.
Etwas mehr Geld gibt es dafür für die Förderung innovativer Konzepte zur Stärkung der Resilienz und Krisenbewältigung in Städten und Gemeinden. 55,8 Millionen Euro sind jetzt vorgesehen (Regierungsentwurf: 55 Millionen Euro).
Die Förderung der Errichtung multifunktionaler Gebäude in Holzbauweise erhöhten die Haushälter von 2,37 auf 5,37 Millionen Euro. Reduziert hat der Ausschuss die Ausgaben für Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem einheitlichen Liegenschafsmanagement, und zwar von 16,12 Millionen Euro auf 7,33 Millionen Euro.
1,4 Millionen Euro wurden neu aufgenommen für Baumaßnahmen für das Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation in Halle (Saale), dessen Bau- und Baunebenkosten auf mindestens 198 Millionen Euro geschätzt werden. 3,6 Millionen Euro sind eingeplant für ein Bundesforschungszentrum für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen, 2,2 Millionen Euro für die Errichtung eines digitalen Bürger- und Wissenszentrums in Hamburg, 7 Millionen Euro für den Wiederaufbau öffentlicher Gebäude des Kibbuz Be’eri in Israel und 1,5 Millionen Euro für das Pilotprojekt eines Bundesschallschutzprogramms.
Die Einnahmen sollen sich auf 242,72 Millionen Euro belaufen (Regierungsentwurf: 234,07 Millionen Euro; Soll 2023: 237,08 Millionen Euro). Für Verpflichtungsermächtigungen sind 5,54 Milliarden Euro eingeplant (Regierungsentwurf: 4,02 Milliarden Euro; Soll 2023: 3,38 Milliarden Euro).
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