Berlin, 2. Dezember 2022. Der Wohnungsbau ist ins Stocken geraten. Die Gründe sind aufgrund der Pandemie und den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine vielschichtig, jedoch lösbar. Doch dazu braucht es eine Kraftanstrengung der Bundesregierung. Die notwendige „Feuerwehrmentalität“ des Kabinetts blieb bei der Schaffung bezahlbaren Wohnraums bisher aus. Die ambitionierte Initiative des Bundesbauministeriums konnte die Entwicklung nicht aufhalten und droht zu scheitern. Dies zeigen die Zahlen beim Wohnungsbau. Deshalb appelliert die gesamte Wertschöpfungskette Bau an Bundeskanzler Olaf Scholz und die Bundesregierung, jetzt die dringend erforderlichen ordnungspolitischen sowie finanziellen Weichen zu stellen. In einem heute veröffentlichten Schreiben der wesentlichen Organisationen der Wertschöpfungskette Bau werden zentrale Maßnahmen aufgezeigt, die eine sich verschlechternde Lage beim Wohnungsbau abfedern und 2023 zu einer Trendwende führen können. Denn nur wenn alle Rahmenbedingungen passen, kann die notwendige Umkehr eingeleitet werden. So macht das Bündnis aus Verbänden und berufsständischen Kammern darauf aufmerksam, dass sich die Bundesregierung der zuspitzenden Lage am Wohnungsbaumarkt und ihrer damit verbunden gesellschaftlichen Verantwortung stellen muss. Denn die Schaffung von Wohnraum ist zugleich auch Sozial- und Familienpolitik.
Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, fordert: „Schnellere Projektrealisierungen und Innovationen am Bau dürfen nicht durch ein Zuviel an Regulierung und Formalismen ausgebremst werden. Eine gesunde Portion Pragmatismus und die Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen sind jetzt unerlässlich.“
Ingenieure und Ingenieurinnen appellieren an die Bundesregierung: „Technischer Fortschritt, Innovationsfreudigkeit und Mut werden benötigt. Denn zügig Wohnraum zu schaffen und klimaschonend zu bauen, muss kein Widerspruch sein. Vielmehr braucht es mehr Freiraum bei der Planung und Umsetzung,“ so Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer.
Das Schreiben vom 2. Dezember 2022 kann hier eingesehen werden.
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