Am 01.12.2017 tritt die neue Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen für Wohngebäude in Kraft. Trotz der Stellungnahmen und Gespräche der planenden Berufe mit dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) wurde darin nun der Kreis der Energieberater erweitert.
Zugelassen sind jetzt alle Energieberater, die über die geforderte fachliche Qualifikation verfügen. Nach der neuen Richtlinie müssen Energieberater nicht mehr unabhängig sein. Es reicht eine Selbsterklärung aus, in der sie sich verpflichten, hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutral zu beraten. Das heißt, die Energieberater selbst müssen nicht mehr „produktunabhängig“ und „frei von Lieferinteressen“ sein, sondern nur noch ihre Beratung.
Das ist aus Sicht der Bundesingenieurkammer zu kurz gedacht und sichert keinesfalls eine objektive Einschätzung zum energetischen Sanierungsbedarf eines Gebäudes. Denn nur ein unabhängiger Berater kann alle Aspekte der Energieeffizienzmaßnahmen übergreifend beurteilen und entsprechend beraten.
Als Begründung für diese Änderungen gab das BMWi unter anderem an, dass die Zahl der energetischen Beratungen rückläufig sei. Die gesteckten Klimaschutzziele ließen sich jedoch nur mit einer höheren Zahl an Beratungen und entsprechenden Sanierungsmaßnahmen erreichen, so das BMWi. Die Bundesingenieurkammer ist jedoch der Auffassung, dass der rückläufigen Zahl der Energieberatungen nicht mit einer Aufweichung der Unabhängigkeit des Beraters begegnet werden sollte.
Hintergrund:
Um Zuschüsse des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu Beratungsleistungen hinsichtlich energetischer Modernisierung von Gebäuden und Wohnhäusern zu erhalten, muss vorab eine unabhängige Energieberatung erfolgen.