Am 23. Oktober 2019 hat das Bundeskabinett nach dem Klimaschutzgesetz nun auch den vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie und vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen.
Ziel des Gesetzes ist es, die verschiedenen Regelwerke zur Gebäudeenergieeffizienz und zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien zusammenzuführen und zu vereinheitlichen. Darüber hinaus sollen Anwendung und Vollzug wesentlich erleichtert werden.
Die Bundesingenieurkammer begrüßt die Gesetzesinititative, hätte sich jedoch zum Erreichen der Klimaziele mehr Mut bei der Ausgestaltung des Gesetzes gewünscht.