Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Die Linke bei Stimmenthaltung von Bündnis 90/Die Grünen hat der Deutsche Bundestag erwartungsgemäß am 9. März 2017 eine Entschließung verabschiedet, die feststellt, dass die Richtlinienvorschläge zum Notifizierungsverfahren und zur Verhältnismäßigkeitsprüfung die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit, wie sie im Lissabonner Vertrag festgelegt sind, verletzt.
Auch der Vorschlag zur Elektronischen Europäischen Dienstleistungskarte wurde kritisiert. Er wirft demnach Fragen im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auf. So stelle sich die Frage, ob die vorgeschlagene koordinierende Behörde im Herkunftsland und im Aufnahmeland überhaupt erforderlich ist. Auch könnte der Dienstleistungsausweis faktisch ohne tatsächliche Überprüfung durch den Aufnahmestaat ausgestellt werden mit der Folge, dass nationale Anforderungen etwa zu sozialen Standards ausgehöhlt und umgangen werden. Damit würde faktisch das Herkunftslandprinzip quasi durch die Hintertür eingeführt werden.
Auch der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 10. März 2017 für die Einlegung einer Subsidiaritätsrüge gegen die Vorschläge zur Überarbeitung des Notifizierungsverfahrens und zur Einführung eines verbindlichen Analyserasters zur Verhältnismäßigkeitsprüfung ausgesprochen.
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Hintergrund:
Die nationalen Parlamente können gemäß des Lissabonner Vertrages EU-Vorhaben beeinflussen und auch rügen, denn die EU darf nur handeln, sofern die einzelnen Mitgliedstaaten eine Angelegenheit nicht ausreichend lösen können. Reichen mindestens ein Drittel der nationalen Parlamente eine begründete Stellungnahme ein, muss der Entwurf von der Europäischen Kommission überprüft werden. |