Corona | Absenkung der Umsatzsteuer | Praktische Hinweise für Planungsbüros

Corona | Absenkung der Umsatzsteuer | Praktische Hinweise für Planungsbüros

Corona | Absenkung der Umsatzsteuer | Praktische Hinweise für Planungsbüros 2560 1696 Bundesingenieurkammer

Der Koalitionsausschuss hat am 3. Juni 2020 in einem Bündel von Maßnahmen zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie unter anderem beschlossen, dass der Mehrwertsteuersatz = Umsatzsteuersatz befristet vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 von 19 % auf 16 % (der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 %) gesenkt wird.

BDB, BIngK, BVPI und VBI haben in Kooperation mit der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erste Antworten auf die wichtigsten Fragen geben.

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