Überbrückungshilfe | Vergabe | BIngK begrüßt weitere Maßnahmen zur Konjunkturbelebung

Überbrückungshilfe | Vergabe | BIngK begrüßt weitere Maßnahmen zur Konjunkturbelebung

Überbrückungshilfe | Vergabe | BIngK begrüßt weitere Maßnahmen zur Konjunkturbelebung 1626 1627 Bundesingenieurkammer

Am 8. Juli 2020 hat das Bundeskabinett die verbindlichen Leitlinien für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung investiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie beschlossen. Auch die bundesweite Antragsplattform für die Corona-Überbrückungshilfe ist ab sofort online.

Die Bundesingenieurkammer begrüßt sowohl die einfacheren Verfahren zur Vergabe von Aufträgen sowie die weitergehenden Überbrückungshilfen für kleine und  mittelständische Unternehmen.

Informationen zu einfacheren Auftragsvergaben

Zur Beschleunigung öffentlicher Investitionen hat die Bundesregierung heute den Weg dafür freigemacht, dass die Bundesverwaltung noch schneller und einfacher öffentliche Aufträge vergeben kann, um damit die Konjunkturbelebung zu unterstützen.

Die vom Bundeskabinett auf Vorschlag von Bundesminister Altmaier beschlossenen Handlungsleitlinien für die Vergabe öffentlicher Aufträge enthalten insbesondere folgende Erleichterungen:

  • Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen können bis zu einer Wertgrenze von 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer vereinfachte und schnellere Vergabeverfahren durchgeführt werden (insbesondere Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb).
  • Bei Bauaufträgen beträgt diese Grenze bis zu 1 Million Euro ohne Umsatzsteuer.
  • Die Werte für den Direktauftrag von Waren und Dienstleistungen werden von 1.000 auf 3.000 Euro und beim Direktauftrag von Bauleistungen von 3.000 auf 5.000 Euro hochgesetzt. Hier kann der öffentliche Auftraggeber unmittelbar den Auftrag erteilen, ohne zuvor ein förmliches Vergabeverfahren durchführen zu müssen.
  • Die Fristen für die Einreichung der Angebote und Teilnahmeanträge können leichter verkürzt werden.

Informationen zu Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen

Ferner bekommen nach den Corona-Soforthilfen angeschlagene Firmen jetzt weitere Unterstützung.

Die Überbrückungshilfen können die Unternehmen in Anspruch nehmen, deren Umsatz im April und im Mai im Vergleich zum Vorjahr um mindestens 60 Prozent zurückgegangen ist. Ab 10. Juli können Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer die Überbrückungshilfen auf der Plattform des Bundes bis zum 31. August beantragen. Ab sofort kann man sich ⇒ hier registrieren.

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