Die Bundesingenieurkammer stellt hier in Auszügen eine Übersicht über die aktuellen Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten der Länder v.a. für Freiberufler und KMU dar. Eine Gesamtübersicht für alle Länder können Sie hier herunterladen. Die Informationen werden fortlaufend aktualisiert.
Baden-Würrtemberg
L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg
Wer wird gefördert?
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition
- größere Unternehmen
- Angehörige der Freien Berufe
Was bzw. wie wird gefördert?
- individuelle Bürgschaften für Investitionsfinanzierungen in Anlage- und Umlaufvermögen zum Beispiel zur Gründung, Erweiterung, Modernisierung, Standortverlagerung oder Betriebsübernahme
- In Verbindung mit Investitionen werden auch Betriebsmittelfinanzierungen verbürgt.
Bayern
LfA Förderbank Bayern
Wer wird gefördert?
- kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, die mindestens 5 Jahre alt sind.
Was bzw. wie wird gefördert?
- Finanzierung des Investitions- und Betriebsmittelbedarfs
- Darlehensmindestbetrag ist auf 75.000 EUR festgelegt, der Beteiligungsmindestbetrag auf 25.000 EUR.
Berlin
Investitionsbank Berlin
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU
- mit Betriebsstätte in Berlin,
- deren Existenzgründungsphase (3 Jahre) beendet ist.
Was bzw. wie wird gefördert?
1. Zuschüsse 5.000 EUR – Soforthilfe-Paket II
- 5.000 EUR Zuschuss
- maximal 5 Beschäftigte
- 100 Mio. EUR stehen vorerst zur Verfügung
2. Rettungsbeihilfe Corona – Soforthilfe-Paket I
Seit einigen Tagen können Sie zinslose Überbrückungskredite bis zu einer Höhe von 0,5 Mio. EUR mit einer Laufzeit von bis zu 2 Jahren beantragen.
⇒ zum Förderprogramm Liquiditätshilfen BERLIN
Brandenburg
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Wer wird gefördert?
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden
- Einzelunternehmen oder freiberuflich Tätige
- Unternehmen, Einzelunternehmer oder freiberuflich Tätige, die seit mindestens 5 Jahren (Aufnahme der Geschäftstätigkeit, das heißt Datum der Umsatzerzielung) bestehen.
- Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Definition der Europäischen Union
- Größere mittelständische Unternehmen
- Natürliche Personen und antragsberechtigte Unternehmen, Einzelunternehmer und Freiberufler unabhängig vom Zeitpunkt der Aufnahme der Geschäftstätigkeit, die Gewerbeimmobilien und/oder gewerblich/freiberuflich genutzte Mobilien vermieten oder verpachten, sofern die Gewinnerzielung im Vordergrund steht
Was bzw. wie wird gefördert?
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
- Gewerbliche Baukosten,
- Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen,
- Betriebs- und Geschäftsausstattung,
- Immaterielle Investitionen (Patente, Lizenzen etc.) in Verbindung mit Technologietransfer, sofern sie von dem Unternehmen zu Marktbedingungen erworben, nur von diesem Unternehmen genutzt und mindestens 3 Jahre auf der Aktivseite bilanziert werden und solange in der Betriebsstätte des Beihilfeempfängers verbleiben,
- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätiger Beteiligungen. Die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen ist nicht förderfähig.
- Warenlager und Betriebsmittel
- Max. 25 Millionen pro Vorhaben
Hansestadt Bremen
Bremer Aufbau-Bank GmbH
Wer wird gefördert?
- KMU und größere mittelständische Unternehmen mit einem Umsatz von grundsätzlich bis zu EUR 500 Mio
- Unternehmen mit Sitz oder Betriebstätte im Land Bremen
Was bzw. wie wird gefördert?
- Mitfinanzierung oder Verbürgung von Investitionen oder Betriebsmittel(-Krediten)
- Mindestbetrag (BAB-Anteil) T€ 100
Freie Hansestadt Hamburg
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Wer wird gefördert?
- Existenzgründerinnen und Existenzgründer
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU gem. EU-Definition) der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel),
- freiberuflich und sonstige im Dienstleistungsgewerbe-Tätige sowie
- natürliche Personen, die Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft übernehmen oder im Rahmen von Unternehmensnachfolgen eine tätige Beteiligung oder deren Aufstockung eingehen
Was bzw. wie wird gefördert?
- Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungsgegenständen.
- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und Beteiligungen in Form von asset deals. Beim Erwerb einer tätigen Beteiligung durch ein Unternehmen oder eine natürliche Person muss der Erwerber grundsätzlich mindestens 10 % Gesellschaftsanteil und Geschäftsführerbefugnis innehaben. Die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen ist nicht förderfähig.
- Immaterielle Vermögenswerte, z. B. Erwerb von Patentrechten, Lizenzen, Know-How oder nicht patentiertem Fachwissen. Diese müssen mindestens 3 Jahre in der Bilanz aktiviert werden.
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (überwiegend zur Selbst- / Eigennutzung)
- Betriebsmittel inkl. Warenlager
- Maximal 750.000,- € pro Vorhaben, maximal 1.500.000,– € (in 3 Kalenderjahren) je Kreditnehmereinheit unter Berücksichtigung der jeweiligen Bürgschaftsobergrenze der BG
Hessen
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Wer wird gefördert?
- freiberuflich Tätige
- kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition ab 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit
Was bzw. wie wird gefördert?
- Darlehen dienen zur Finanzierung von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten (GuW Hessen – Wachstum Investitionen)
- Betriebsmittel (GuW Hessen – Wachstum Betriebsmittel)
Mecklenburg-Vorpommern
Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV)
Wer wird gefördert?
- Existenzgründer
- kleinste, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU
- Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern
Was bzw. wie wird gefördert?
- Anschaffung bzw. Herstellung von Wirtschaftsgütern, die zum Investitionsvorhaben zählen, einschließlich Grundstücke, Baunebenkosten und gebrauchte Wirtschaftsgüter
- Warenlager, Sortimentserweiterung sowie Erweiterung oder Umstellung des Produkt- und/oder Dienstleistungsangebotes
- Erwerb eines Unternehmens, eines Unternehmensteiles oder einer unternehmerischen Beteiligung, Auftragsvorfinanzierung, Anzahlungen für geleaste Wirtschaftsgüter
- sonstige Betriebsmittel
- Darlehenshöhe beträgt zwischen mindestens 20.000 EUR und maximal 500.000 EUR; Bei Unternehmen im Bereich des Straßentransportsektors beträgt die Darlehenshöhe bis zu 100.000 EUR
Niedersachsen
Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Wer wird gefördert?
- Unternehmen
Was bzw. wie wird gefördert?
- Kredit zur Liquiditätshilfe (geplant)
- Förderung in Form eines Zuschusses des Landes für Kleinunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten (geplant)
Nordrhein-Westfalen
NRW.Bank
Wer wird gefördert?
- Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500 Mio. €, Gründer und Freiberufler
Was bzw. wie wird gefördert?
- Hilfe bei Liquiditätsengpässen
- Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen
- Haftungsfreistellung zugunsten der Hausbank
- Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRW bis 2,5 Mio €
Rheinland-Pfalz
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Wer wird gefördert?
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- MidCap-Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler
Was bzw. wie wird gefördert?
- mittel- und langfristiger Betriebsmittelbedarf
Saarland
Saarländische Investitionskreditbank AG
Wer wird gefördert?
- Existenzgründer und -festiger im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe
- Freiberuflich Tätige, z.B. Ärzte, Steuerberater, Architekten
- In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, Leasinggesellschaften und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und die KMU-Kriterien der EU-Kommission erfüllen.
- Natürliche Personen und antragsberechtigte Unternehmen sowie Freiberufler, die Gewerbeimmobilien und/oder gewerblich/freiberuflich genutzte Mobilien vermieten oder verpachten.
- Unternehmen
Was bzw. wie wird gefördert?
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
- gewerbliche Baukosten,
- Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen,
- Betriebs- und Geschäftsausstattung,
- Immaterielle Vermögensgegenstände in Verbindung mit Technologietransfer,
- Bei der Förderung von Gründern und jungen Unternehmen bis zu fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit sind alle Formen der Existenzgründung förderfähig.
- Im Rahmen von Nachfolgeregelungen wird die Unternehmensübernahme und der Erwerb oder die Aufstockung einer tätigen Beteiligung gefördert
- Bei etablierten Unternehmen (ab fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit) ist der Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätiger Beteiligungen in Form von asset deals förderfähig;
- extern erworbene Beratungsdienstleistungen, die einmalige Informationserfordernisse bei Erschließung neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden sicherstellen,
- Kosten für Messeteilnahmen
- förderfähige Kreditbetrag beträgt maximal 2 Mio. EUR pro Vorhaben
Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) | Bürgschaftsbank
Wer wird gefördert?
- U.a. Freiberufler und kleine Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten und Sitz bzw. Betriebsstätte in Sachsen
Was bzw. wie wird gefördert?
- zinsloses Darlehen bis zu einer Höhe von 50.000, – € mit einer Laufzeit von 8 Jahren, wobei die ersten drei Jahre tilgungsfrei bleiben (geplant)
- Erhöhung der maximalen Bürgschaftshöhe auf 2,5 Mio. EUR
- Beschleunigung des Bewilligungsprozesses
- Verbürgung von bis zu 80% der Kredithöhe (Bisher 60%)
- Zusagen von „Express-Liquiditäts“-Bürgschaften bis 500.000 EUR innerhalb eines Arbeitstages
Update 24.03.2020: Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen hat die Möglichkeit eingeräumt, Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für das Jahr 2020 nachträglich auf Null Euro zu reduzieren. Bereits gezahlte Beträge können daher erstattet oder mit anderen Posten verrechnet werden. Ein Musterantrag ist hier hinterlegt.
Sachsen-Anhalt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
Wer wird gefördert?
- Unternehmen
Was bzw. wie wird gefördert?
- Investitionen, im Falle von Grundstücken und Gebäuden in Höhe von bis zu 10 Prozent der Darlehenssumme,
- Kosten für die Vorfinanzierung von Aufträgen,
- Betriebsmittel und Betriebsausgaben,
- Ausgaben für Forschung, Entwicklung und Innovationen
- Darlehen zwischen mindestens EUR 25.000 und maximal EUR 1,5 Millionen
Schleswig-Holstein
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Wer wird gefördert?
- Existenzgründer
- kleine oder mittlere Unternehmen
Was bzw. wie wird gefördert?
- Finanzierung von Investitionen
- bei Liquiditätsbedarf
- Darlehen zwischen 25.000 EUR und 250.000 EUR pro Vorhaben
Thüringen
Thüringer Aufbaubank (TAB)
Wer wird gefördert?
- Unternehmen
- Angehörige der Freien Berufe
Was bzw. wie wird gefördert?
- Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Werte,
- Innovationen und Markteinführungen,
- Unternehmensanteile erwerben,
- laufende Betriebsausgaben sowie
- bestehende Verbindlichkeiten umschulden
- Darlehens beträgt bis zu EUR 5 Millionen