Coronavirus | Fördermaßnahmen der Bundesländer (Update 28.05.20)

Coronavirus | Fördermaßnahmen der Bundesländer (Update 28.05.20)

Coronavirus | Fördermaßnahmen der Bundesländer (Update 28.05.20) 944 1059 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer stellt hier in Auszügen eine Übersicht über die aktuellen Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten der Länder v.a. für Freiberufler und KMU dar. Eine Gesamtübersicht für alle Länder können Sie hier herunterladen. Die Informationen werden fortlaufend aktualisiert.


Baden-Würrtemberg

L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition
  • größere Unternehmen
  • Angehörige der Freien Berufe

Was bzw. wie wird gefördert?

  • individuelle Bürgschaften für Investitionsfinanzierungen in Anlage- und Umlaufvermögen zum Beispiel zur Gründung, Erweiterung, Modernisierung, Standortverlagerung oder Betriebsübernahme
  • In Verbindung mit Investitionen werden auch Betriebsmittelfinanzierungen verbürgt.


Bayern

LfA Förderbank Bayern

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus mit Sitz oder Niederlassung in Bayern, die mindestens 5 Jahre alt sind.

Was bzw. wie wird gefördert?

  • Finanzierung des Investitions- und Betriebsmittelbedarfs
  • Darlehensmindestbetrag ist auf 75.000 EUR festgelegt, der Beteiligungsmindestbetrag auf 25.000  EUR.


Berlin

Investitionsbank Berlin

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU
  • mit Betriebsstätte in Berlin,
  • deren Existenzgründungsphase (3 Jahre) beendet ist.

Was bzw. wie wird gefördert?

1. Zuschüsse 5.000 EUR – Soforthilfe-Paket II

 

  • 5.000 EUR Zuschuss
  • maximal 5 Beschäftigte
  • 100 Mio. EUR stehen vorerst zur Verfügung

2. Rettungsbeihilfe Corona – Soforthilfe-Paket I

Seit einigen Tagen können Sie zinslose Überbrückungskredite bis zu einer Höhe von 0,5 Mio. EUR mit einer Laufzeit von bis zu 2 Jahren beantragen.
zum Förderprogramm Liquiditätshilfen BERLIN


Brandenburg

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden
  • Einzelunternehmen oder freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, Einzelunternehmer oder freiberuflich Tätige, die seit mindestens 5 Jahren (Aufnahme der Geschäftstätigkeit, das heißt Datum der Umsatzerzielung) bestehen.
  • Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Definition der Europäischen Union
  • Größere mittelständische Unternehmen
  • Natürliche Personen und antragsberechtigte Unternehmen, Einzelunternehmer und Freiberufler unabhängig vom Zeitpunkt der Aufnahme der Geschäftstätigkeit, die Gewerbeimmobilien und/oder gewerblich/freiberuflich genutzte Mobilien vermieten oder verpachten, sofern die Gewinnerzielung im Vordergrund steht

Was bzw. wie wird gefördert?

  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
  • Gewerbliche Baukosten,
  • Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen,
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung,
  • Immaterielle Investitionen (Patente, Lizenzen etc.) in Verbindung mit Technologietransfer, sofern sie von dem Unternehmen zu Marktbedingungen erworben, nur von diesem Unternehmen genutzt und mindestens 3 Jahre auf der Aktivseite bilanziert werden und solange in der Betriebsstätte des Beihilfeempfängers verbleiben,
  • Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätiger Beteiligungen. Die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen ist nicht förderfähig.
  • Warenlager und Betriebsmittel
  • Max. 25 Millionen pro Vorhaben


Hansestadt Bremen

Bremer Aufbau-Bank GmbH

Wer wird gefördert?

  • KMU und größere mittelständische Unternehmen mit einem Umsatz von grundsätzlich bis zu EUR 500 Mio
  • Unternehmen mit Sitz oder Betriebstätte im Land Bremen

Was bzw. wie wird gefördert?

 

  • Mitfinanzierung oder Verbürgung von Investitionen oder Betriebsmittel(-Krediten)
  • Mindestbetrag (BAB-Anteil) T€ 100


Freie Hansestadt Hamburg

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Wer wird gefördert?

  • Existenzgründerinnen und Existenzgründer
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU gem. EU-Definition) der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel),
  • freiberuflich und sonstige im Dienstleistungsgewerbe-Tätige sowie
  • natürliche Personen, die Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft übernehmen oder im Rahmen von Unternehmensnachfolgen eine tätige Beteiligung oder deren Aufstockung eingehen

Was bzw. wie wird gefördert?

  • Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungsgegenständen.
  • Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und Beteiligungen in Form von asset deals. Beim Erwerb einer tätigen Beteiligung durch ein Unternehmen oder eine natürliche Person muss der Erwerber grundsätzlich mindestens 10 % Gesellschaftsanteil und Geschäftsführerbefugnis innehaben. Die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen ist nicht förderfähig.
  • Immaterielle Vermögenswerte, z. B. Erwerb von Patentrechten, Lizenzen, Know-How oder nicht patentiertem Fachwissen. Diese müssen mindestens 3 Jahre in der Bilanz aktiviert werden.
  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (überwiegend zur Selbst- / Eigennutzung)
  • Betriebsmittel inkl. Warenlager
  • Maximal 750.000,- € pro Vorhaben, maximal 1.500.000,– € (in 3 Kalenderjahren) je Kreditnehmereinheit unter Berücksichtigung der jeweiligen Bürgschaftsobergrenze der BG


Hessen

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Wer wird gefördert?

  • freiberuflich Tätige
  • kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition ab 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit

Was bzw. wie wird gefördert?

 

  • Darlehen dienen zur Finanzierung von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten (GuW Hessen – Wachstum Investitionen)
  • Betriebsmittel (GuW Hessen – Wachstum Betriebsmittel)


Mecklenburg-Vorpommern

Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV)

Wer wird gefördert?

  • Existenzgründer
  • kleinste, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU
  • Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern

Was bzw. wie wird gefördert?

  • Anschaffung bzw. Herstellung von Wirtschaftsgütern, die zum Investitionsvorhaben zählen, einschließlich Grundstücke, Baunebenkosten und gebrauchte Wirtschaftsgüter
  • Warenlager, Sortimentserweiterung sowie Erweiterung oder Umstellung des Produkt- und/oder Dienstleistungsangebotes
  • Erwerb eines Unternehmens, eines Unternehmensteiles oder einer unternehmerischen Beteiligung, Auftragsvorfinanzierung, Anzahlungen für geleaste Wirtschaftsgüter
  • sonstige Betriebsmittel
  • Darlehenshöhe beträgt zwischen mindestens 20.000 EUR und maximal 500.000 EUR; Bei Unternehmen im Bereich des Straßentransportsektors beträgt die Darlehenshöhe bis zu 100.000 EUR


Niedersachsen

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen

Was bzw. wie wird gefördert?

  • Kredit zur Liquiditätshilfe (geplant)
  • Förderung in Form eines Zuschusses des Landes für Kleinunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten (geplant)


Nordrhein-Westfalen

NRW.Bank

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500 Mio. €, Gründer und Freiberufler

Was bzw. wie wird gefördert?

  • Hilfe bei Liquiditätsengpässen
  • Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen
  • Haftungsfreistellung zugunsten der Hausbank
  • Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRW bis 2,5 Mio €


Rheinland-Pfalz

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • MidCap-Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler

Was bzw. wie wird gefördert?

  • mittel- und langfristiger Betriebsmittelbedarf


Saarland

Saarländische Investitionskreditbank AG

Wer wird gefördert?

  • Existenzgründer und -festiger im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe
  • Freiberuflich Tätige, z.B. Ärzte, Steuerberater, Architekten
  • In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, Leasinggesellschaften und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und die KMU-Kriterien der EU-Kommission erfüllen.
  • Natürliche Personen und antragsberechtigte Unternehmen sowie Freiberufler, die Gewerbeimmobilien und/oder gewerblich/freiberuflich genutzte Mobilien vermieten oder verpachten.
  • Unternehmen

Was bzw. wie wird gefördert?

  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
  • gewerbliche Baukosten,
  • Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen,
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung,
  • Immaterielle Vermögensgegenstände in Verbindung mit Technologietransfer,
  • Bei der Förderung von Gründern und jungen Unternehmen bis zu fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit sind alle Formen der Existenzgründung förderfähig.
  • Im Rahmen von Nachfolgeregelungen wird die Unternehmensübernahme und der Erwerb oder die Aufstockung einer tätigen Beteiligung gefördert
  • Bei etablierten Unternehmen (ab fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit) ist der Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätiger Beteiligungen in Form von asset deals förderfähig;
  • extern erworbene Beratungsdienstleistungen, die einmalige Informationserfordernisse bei Erschließung neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden sicherstellen,
  • Kosten für Messeteilnahmen
  • förderfähige Kreditbetrag beträgt maximal 2 Mio. EUR pro Vorhaben


Sachsen

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) | Bürgschaftsbank

Wer wird gefördert?

  • U.a. Freiberufler und kleine Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten und Sitz bzw. Betriebsstätte in Sachsen

Was bzw. wie wird gefördert?

  • zinsloses Darlehen bis zu einer Höhe von 50.000, – € mit einer Laufzeit von 8 Jahren, wobei die ersten drei Jahre tilgungsfrei bleiben (geplant)
  • Erhöhung der maximalen Bürgschaftshöhe auf 2,5 Mio. EUR
  • Beschleunigung des Bewilligungsprozesses
  • Verbürgung von bis zu 80% der Kredithöhe (Bisher 60%)
  • Zusagen von „Express-Liquiditäts“-Bürgschaften bis 500.000 EUR innerhalb eines Arbeitstages

Update 24.03.2020: Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen hat die Möglichkeit eingeräumt, Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für das Jahr 2020 nachträglich auf Null Euro zu reduzieren. Bereits gezahlte Beträge können daher erstattet oder mit anderen Posten verrechnet werden. Ein Musterantrag ist hier hinterlegt.


Sachsen-Anhalt

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen

Was bzw. wie wird gefördert?

  • Investitionen, im Falle von Grundstücken und Gebäuden in Höhe von bis zu 10 Prozent der Darlehenssumme,
  • Kosten für die Vorfinanzierung von Aufträgen,
  • Betriebsmittel und Betriebsausgaben,
  • Ausgaben für Forschung, Entwicklung und Innovationen
  • Darlehen zwischen mindestens EUR 25.000 und maximal EUR 1,5 Millionen


Schleswig-Holstein

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

Wer wird gefördert?

  • Existenzgründer
  • kleine oder mittlere Unternehmen

Was bzw. wie wird gefördert?

  • Finanzierung von Investitionen
  • bei Liquiditätsbedarf
  • Darlehen zwischen 25.000 EUR und 250.000 EUR pro Vorhaben


Thüringen

Thüringer Aufbaubank (TAB)

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen
  • Angehörige der Freien Berufe

Was bzw. wie wird gefördert?

  • Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Werte,
  • Innovationen und Markteinführungen,
  • Unternehmensanteile erwerben,
  • laufende Betriebsausgaben sowie
  • bestehende Verbindlichkeiten umschulden
  • Darlehens beträgt bis zu EUR 5 Millionen

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