Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung – DL-InfoV

Am 17. Mai 2010 ist die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) in Kraft getreten, welche der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie der Europäischen Union (Richtlinie 2006/123/EG vom 12.12.2007) über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36) dient.
Die Verordnung regelt Inhalt, Umfang und Art der Informationen, die ein Dienstleistungserbringer einem Dienstleistungsempfänger allgemein oder auf Anforderung zur Verfügung stellen muss. Die Pflichten gelten auch für freiberuflich tätige Ingenieurinnen und Ingenieure.
Die Bundesingenieurkammer hat hierzu eine Arbeitshilfe mit entsprechenden Hinweisen veröffentlicht.

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