Der verantwortliche Ausschuss im Europa Parlament (EP), der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO), hat heute die Vorschläge der EU-Kommission zur umstrittenen Dienstleistungskarte abgelehnt. Damit ist das Vorhaben durch das Europa Parlament faktisch gestoppt worden.
Zuvor hatten bereits die stellungnehmenden Ausschüsse ebenfalls die Ablehnung der Vorschläge empfohlen.
Die Legislativvorschläge zur Dienstleistungskarte sahen die Einführung eines besonderen elektronischen Verfahrens zur Erleichterung der Mobilität von Dienstleistungserbringern im europäischen Binnenmarkt vor. Die Vorschläge waren jedoch in sich nicht schlüssig und hätten vielmehr zu einer überbordenden Bürokratie und – vor allem – zu einer Einführung des Herkunftslandprinzips „durch die Hintertür“ geführt, da bewährte und erforderliche Standards hätten unterlaufen werden können.
Die Bundesingenieurkammer (BIngK) hat die Vorschläge, die die Kommission im Rahmen ihres Dienstleistungspakets im Januar 2017 vorgestellt hat, bereits frühzeitig abgelehnt und im Nachgang im Verbund mit weiteren Organisationen um politische Unterstützung für diese Einschätzung geworben. Auch die deutschen Vertreter im EP, z.B. die Sprecher des Parlamentskreises Mittelstand Europe Markus Pieper (CDU) und Markus Ferber (CSU), die die Ablehnung der stellungnehmenden Ausschüsse maßgeblich mitinitiiert hatten, haben sich massiv gegen die Einführung der Dienstleistungskarte eingesetzt: „Der Vorschlag war keine Lösung der bestehenden Probleme. Die wirklichen Probleme im europäischen Dienstleistungsmarkt liegen bei der Bürokratie der Entsendung von Arbeitnehmern – weniger im Bereich der Selbstständigen. Dass die Karte für Niederlassungen gelten sollte, war nicht nachvollziehbar. Wenn ich mich <…> in einem anderen Mitgliedstaat ansiedeln möchte, kann ich mich auch vor Ort bei den Behörden melden“, so die Europaparlamentarier.
Die Bundesingenieurkammer spricht sich für ein starkes Europa und einen Ausbau des Binnenmarktes aus. Jedoch müssen die in Angriff genommenen Maßnahmen und Vorhaben einen nachhaltigen Mehrwert haben und dürfen nicht über das Ziel hinausschießen. Keinesfalls dürfen etwa bewährte Standards, die auch dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger dienen, ausgehebelt werden. Darüber hinaus muss die Kommission zwingend die Vorgaben der EU-Verträge im Hinblick auf die Subsidiarität beachten. Folgerichtig hat sich die BIngK auch dafür eingesetzt, dass auch die übrigen Legislativvorschläge des Dienstleistungspakets, der Vorschlag für eine einheitliche Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Berufsregulierungen sowie die Reform des Notifizierungsverfahrens im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens massiv nachgebessert wurden.