DIN-Länder-Vertrag: Katalog an Mindestanforderungen vereinbart

DIN Ländervertrag

DIN-Länder-Vertrag: Katalog an Mindestanforderungen vereinbart

DIN-Länder-Vertrag: Katalog an Mindestanforderungen vereinbart 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Anlässlich der Bauministerkonferenz erneuerten das Deutsche Institut für Normung (DIN) und die 16 deutschen Bundesländer ihren Vertrag zur Zusammenarbeit im Bereich der bauaufsichtlich genutzten Normen. Der neue Vertrag regelt die Erarbeitung eines Mindestanforderungskatalogs an bauaufsichtlichen Normen. Von bauaufsichtlichen Normen wird gesprochen, wenn diese gesetzlich in Bezug genommen werden oder dafür vorgesehen sind. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Normen in der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) aufgeführt sind. Der Vertrag beschreibt zudem neue Nutzungsmöglichkeiten der bauaufsichtlichen Normen durch Behörden und die Öffentlichkeit.

Die rund 600 bauaufsichtlichen Normen nach dem DIN-Länder-Vertrag sollen zukünftig so erstellt werden, dass Mindestanforderungen deutlich von weitergehenden Anforderungen getrennt sind. Bauherren und Bauausführende sollen dadurch künftig die Möglichkeit haben, das Bausoll entsprechend konkreter zu qualifizieren. Nach Inkrafttreten des neuen Vertrags sollen die betroffenen Normen sukzessive nach diesen Festlegungen überarbeitet werden. Für die anstehende Überarbeitung der bauaufsichtlichen Normen sind alle Interessierten aus Wirtschaft, Wissenschaft, öffentlicher Hand und Zivilgesellschaft aufgerufen, sich in die Normungsarbeit bei DIN einzubringen.

DIN bietet öffentliches Bauportal an
Darüber hinaus regelt der DIN-Länder-Vertrag das Angebot eines kostenlosen, öffentlichen Bauportals. Über das neue Onlineportal können Privatpersonen ab Januar 2024 den Volltext der Normen, die in Bauleitplanungsverfahren zur Anwendung kommen, und den Volltext von zehn weiteren Normen pro Jahr, die in der MVV TB gelistet sind, für private Zwecke einsehen. Ziel der Vereinbarung ist es, Privatpersonen den Zugang zu den für sie relevanten Baunormen zu erleichtern, zum Beispiel beim privaten Haus- oder Wohnungsbau. Daneben wird DIN auch ein Onlineportal für die behördliche Nutzung mit noch weitergehenden Zugriffsmöglichkeiten anbieten. Finanziert werden die beiden Portale durch die Bundesländer, die so die bewährte privatwirtschaftlich organisierte Finanzierung der Normungsarbeit unterstützen.

Normenportal: Exklusiver Zugang für Kammermitglieder
Daneben hat die Bundesingenieurkammer mit dem Beuth Verlag eine Rahmenvereinbarung zum kostengünstigen online-Bezug von ingenieurrelevanten Normendokumenten mit rund 400 der wesentlichsten DIN-Normendokumente abgeschlossen. Hierzu wurden zuvor von den Ingenieurkammern der Länder die wichtigsten DIN-Normendokumente abgefragt und die 400 am häufigsten genannten Normendokumente ermittelt.

Dieses Angebot besteht exklusiv nur für Mitglieder der Ingenieurkammern, es ist ausschließlich für diesen Nutzerkreis erhältlich. Das Normenportal ist immer zugänglich – rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr. Die ausgewählten Normen können am Bildschirm gelesen und auch ausgedruckt werden.
Zusätzlich zu diesem Grundpaket können die Eurocodes (www.eurocode-online.de), sowie die Texte der Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) für Bauleistungen zu Sonderkonditionen bezogen werden.

www.normenportal-ingenieure.de

 Foto: © Markus Spiske/unsplash

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