Einigung bei EU-Gebäuderichtlinie

EPBD Trilogverhandlungen

Einigung bei EU-Gebäuderichtlinie

Einigung bei EU-Gebäuderichtlinie 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Anfang Dezember 2023 konnte im Zuge der Trilogverhandlungen der Europäischen Union eine Einigung zur EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Building Directive EPBD) erzielt werden. Nach zwei Jahren teils kontroverser Diskussionen wurde nun ein Kompromiss gefunden. Die Verabschiedung der EU-Richtlinie wird voraussichtlich im Frühjahr 2024 erfolgen.

Die Einigung sieht eine Verpflichtung der Mitgliedsstaaten vor, den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch des gesamten Wohnungsbestandes des Landes zu reduzieren. Bis 2030 muss der Energiebedarf um 16 Prozent und in einem weiteren Schritt bis 2035 um 20 bis 22 Prozent gesenkt werden. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass mindestens 55 Prozent der Einsparungen des Primärenergieverbrauchs durch die Renovierung der ineffizientesten Gebäude erreicht werden muss. Zudem sollen die Mitgliedsstaaten bei Nichtwohngebäuden Mindeststandards zur Sanierung einführen. Dies betrifft die energetisch schlechtesten 16 Prozent des Bestandes bis 2030 und 26 Prozent bis 2033. Der gefundene Kompromiss definiert nun die Ziele, den Weg dorthin können jedoch die einzelnen Länder selbst bestimmen und ausgestalten.

Öffentliche Gebäude und Quartiere im Fokus
Der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission aus dem Jahr 2021 sah noch eine Sanierungspflicht für die energetisch schlechtesten Gebäude (Worst Performing Buildings – WPB) vor. Damit wurden Gebäude mit einem besonders hohen Energieverbrauch und entsprechend großen Effizienzpotentialen adressiert. Mehrere Mitgliedsstaaten hatten sich gegen diese Regelung ausgesprochen. Die finanziellen Belastungen für Hausbesitzer seien zu hoch. Eine gebäudespezifische Sanierungspflicht wird nicht mehr vorgesehen, vielmehr soll jetzt der gesamte Wohngebäudebestand die Effizienzpotentiale heben. Auch die Bundesregierung hat sich für den Quartiersansatz eingesetzt. Der Quartiersansatz kann die ganzheitliche energetische Bilanzierung von Stadtvierteln ermöglichen. Wenn sich im gleichen Quartier ausreichend moderne Neubauten mit guter Energiebilanz befinden, wären so Einzelmaßnahmen an ineffizienten Gebäuden nicht zwingend notwendig. Bundesbauministerin Klara Geywitz priorisiert zudem die Sanierung von öffentlichen Einrichtungen wie Schulen und Feuerwehrwachen.

Neubau: Nullemission bereits 2028
Die EPBD ist Teil des Pakets „Fit for 55“, mit dem die EU auf den Weg zur Klimaneutralität bis 2050 gebracht werden soll. Hierzu müssen Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 reduziert werden. Neben der Sanierung sieht der Kompromiss vor, dass alle neuen Gebäude ab dem Jahr 2030 keine Emissionen aus fossilen Brennstoffen aufweisen dürfen, für öffentliche Gebäude gilt dies bereits ab 2028. Der ordnungspolitische Druck, nachhaltig zu bauen, bleibt weiterhin bestehen.

 Foto: © Maria Teneva/unsplash

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