Die Bundesarchitektenkammer (BAK) und die Bundesingenieurkammer (BIngK) sind die Dachorganisationen der 31 Architekten- und Ingenieurkammern der Länder.
BAK und BIngK hatten in ihren Stellungnahmen zu den seinerzeitigen Entwürfen zum Registermodernisierungsgesetz zum Ausdruck gebracht, dass sie das damit verbundene Anliegen befürworten, die föderal-dezentrale Datenhaltung für die Verwaltung zu erhalten und dabei die Datenhaltung qualitativ zu verbessern und miteinander abzustimmen.