Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Referentenentwurf zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vorgelegt, zu dem die BIngK einen Stellungnahme abgegeben hat, in der sie sich für eine stärkere Einbeziehung der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und deren Bestellungskörperschaften in das System der elektronischen Kommunikation ausspricht.