Am 15.11.19 fand an der Humboldt-Universität in Berlin der 1. Kongress zum Architekten- und Ingenieurrecht mit hochkarätigen Referenten statt. Neben aktuellen Entwicklungen und Fragestellungen rund um das neue Architekten- und Ingenieurrecht nahm das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) einen wesentlichen Raum ein.
Die gut besuchte Veranstaltung richtete sich an Juristen, aber auch dezidiert an Planerinnen und Planer.
In seinem Grußwort betonte der Präsident der Bundesingenieurkammer, Hans-Ullrich Kammeyer, dass nach knapp zwei Jahren praktischer Erfahrung im Umgang mit dem novellierten Bauvertragsrechts der Zeitpunkt für einen Kongress zu diesem Thema genau richtig gewählt sei. Darüber hinaus unterstrich er erneut, dass der Grundleistungskatalog der HOAI auch im Vertragsrecht noch immer ein wichtiger Orientierungspunkt sei.
Die Bundesingenieurkammer unterstützte das Format als ideeller Partner.