EuGH: Zugang zu harmonisierten technischen Normen

EuGH-Urteil harmoniserte Normen

EuGH: Zugang zu harmonisierten technischen Normen

EuGH: Zugang zu harmonisierten technischen Normen 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Der Europäische Gerichtshof hat am 5. März 2024 entschieden, dass an der Verbreitung der harmonisierten Normen über die Sicherheit von Spielzeugwaren ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht, da diese Normen wegen ihrer Rechtswirkungen Teil des Unionsrechts sind. Der Gerichtshof weist darauf hin, dass das Unionsrecht jedem Unionsbürger und jeder natürlichen oder juristischen Person mit Wohnsitz oder Sitz in einem Mitgliedstaat den Zugang zu Dokumenten gewährleistet, u. a. zu denjenigen, die sich im Besitz der Europäischen Kommission befinden.

Der Zugang zu einem Dokument kann allerdings verweigert werden. Dies ist der Fall, wenn durch die Verbreitung der Schutz der geschäftlichen Interessen einer natürlichen oder juristischen Person, einschließlich des geistigen Eigentums, beeinträchtigt wird. Allerdings nur dann, wenn kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Verbreitung besteht.

Foto: © DIN e. V.

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