Am 18. Juni 2020 hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude“ (Gebäudeenergiegesetz – GEG) verabschiedet. Für die Errichtung neuer Gebäude soll danach künftig ein einheitliches Anforderungssystem gelten, in dem Energieeffizienz und erneuerbare Energien integriert sind. Die ordnungsrechtlichen Vorgaben werden weiterhin dem Ansatz folgen, den Primärenergiebedarf von Gebäuden gering zu halten, dazu den Energiebedarf eines Gebäudes von vornherein durch einen energetisch hochwertigen baulichen Wärmeschutz zu begrenzen und den verbleibenden Energiebedarf zunehmend durch erneuerbare Energien zu decken.
Die Bundesingenieurkammer hatte im Vorfeld in einer Stellungnahme für eine größere Steigerung der Energieeinsparung geworben sowie dafür, einen stärkeren Fokus auf den unsanierten Gebäudebestand zu legen.