Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung bedeutsamer Infrastrukturvorhaben vorgelegt. Es hat zum Ziel, das verwaltungsgerichtliche Verfahren zeitlich zu straffen. Der Regierungsentwurf wird am 19. Januar 2023 in erster Lesung beraten.
Die Beschleunigung soll insbesondere Planfeststellungsverfahren betreffen für:
– Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von über 50 Metern
-Maßnahmen des öffentlichen Küsten- oder Hochwasserschutzes
– den Bau oder die Änderung von Bundesfernstraßen und Landesstraßen oder Bundesfernstraßen und Eisenbahnstrecken.
– Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungsverfahren für Vorhaben, die im Allgemeinen Eisenbahngesetz, dem Bundesfernstraßengesetz oder dem Energieleitungsausbaugesetz bezeichnet sind.
Um Verfahren zu beschleunigen, soll zum einen mit einer Spezialisierung der Gerichte gewährleistet werden. Dafür ist vorgesehen, Richterinnen und Richter mit besonderen Kenntnissen im Planungsrecht und einem besonderen Verständnis von planungsrechtlichen Zusammenhängen in diesen Verfahren einzusehen. Für Verfahren die im überragenden öffentlichen Interesse liegen soll darüber hinaus ein gesetzliches Vorrang- und Beschleunigungsgebot eingeführt werden.
Der Entwurf sieht ferner vor, für die Verfahren die Regelung zur innerprozessualen Präklusion zu verschärfen und auszuweiten. Das bedeutet: Erklärungen und Beweismittel, die nach Fristablauf ohne genügende Entschuldigung vorgebracht werden, können zurückgewiesen werden und müssen ohne weitere Ermittlung entscheiden werden.
Auch die Regelungen zum einstweiligen Rechtsschutz in diesen Verfahren sollen so eingeschränkt werden. So kann schneller mit der Umsetzung von Vorhaben begonnen werden.
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