Im Nachgang zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu den Mindest- und Höchstsätzen der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) haben die Planerorganisationen des „Berliner Verbändegesprächs“ ein gemeinsames Positionspapier erarbeitet.
Darin sprechen sie sich dafür aus, das EuGH-Urteil zweistufig umzusetzen:
• 1. Stufe: Anpassung der HOAI nach dem Modell der Steuerberatervergütungsverordnung (vorgesehene Honorare nach HOAI gelten nur dann nicht, wenn etwas anderes ausdrücklich vereinbart wird; ausdrücklicher Angemessenheitsvorbehalt; Regelsatz als Regelgebühr).
• 2. Stufe: Schaffen der formalen, berufspolitischen und politischen Rahmenbedingungen und Schließen der rechtlichen Lücken zur Herstellung von Kohärenz und damit zur Wiederherstellung der Verbindlichkeit der Mindestsätze. Ziel ist die stärkere Durchsetzung der vom EuGH anerkannten Notwendigkeit qualitätssichernder und verbraucherschützender Elemente bei Planungsleistungen.