Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat im Rahmen des Klageverfahrens nun die mündliche Anhörung auf den 7. November 2018 terminiert. Die Rechtssache wurde der Ersten Kammer unter dem Vorsitz der Richterin Rosario Silva de Lapuerta zugewiesen. Berichterstatter ist der kroatische Richter Siniša Rodin, Generalanwalt Maciej Szpunar aus Polen. Mit dem Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland versucht die EU-Kommission die aus ihrer Sicht unionsrechtswidrigen Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu beseitigen.
Die Bundesingenieurkammer begleitet im Verbund mit weiteren Planerorganisationen das Verfahren und unterstützt die Bundesregierung im Kampf um den Erhalt der HOAI u.a. mit der Beibringung zweier Gutachten aus juristischer bzw. aus ökonomischer Sicht. Der Erhalt der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze sind wichtig, sie sind Garant für Planungsqualität und dienen dem Verbraucherschutz. Auch aus den Reihen der Europäischen Spitzenverbünde der Planer sowie aus dem Deutschen Bundestag kommt massiver Zuspruch für den Erhalt der HOAI.