Die Europäische Kommission führt das von ihr eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI weiter, da diese von der Kommission nach wie vor als Verletzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie eingestuft werden. Eine Klageerhebung vor dem EuGH wurde seitens der Kommission zwischenzeitlich angekündigt.
- gemeinsame Stellungnahme von BIngK, BAK und AHO (Juli 2015)
- Meldung der BIngK „HOAI | Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland“ (25.02.2016)
- Pressemeldung der BIngK „HOAI | Kommission kündigt Klage gegen Deutschland an“ (17.11.2016)
- Pressemeldung des BMUB: „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure unverzichtbar für Planungsqualität“ (24.11.2016 )