Die Bundesingenieurkammer unterhält Kooperationen zu Dienstleistern und Anbietern, deren Produkte und Angebote unmittelbar der Berufsausübung der Ingenieurinnen und Ingenieure dienen. Die Mitgliedschaft in einer Landeskammer ist dabei obligatorisch.
Versicherungen

- Rahmenvertrag Berufshaftpflicht für Ingenieure (Nachlass auf Tarifbeitrag 20%)
- Rahmenvertrag Compact für Firmen und Freie Berufe (Nachlass auf Tarifbeitrag 10%)
- Rahmenvertrag Vorsorge – private und betriebliche Altersvorsorge
- Rahmenvertrag Cyber (Nachlass 15% für Tarifgeschäft bis 10 Mio. € Umsatz)
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Mobilität

- Kooperation der BIngK nach der Richtlinie „berufsständische Verbände“ der AUDI AG für selbstständige Mitglieder der Ingenieurkammern der Länder
Ablauf:
1. Mitglied der Ingenieurkammer erhält Angebot eines teilnehmenden AUDI-Händlers über Kauf Neufahrzeug (alle Erwerbsarten)
2. Die Ingenieurkammer stellt den Berechtigungsschein (entspr. Vorlage) aus und bestätigt die Mitgliedschaft
3. Mitglied der Ingenieurkammer legt Händler den Berechtigungsschein vor und gibt die Verpflichtungserklärung (entspr. Vorlage) ab
4. Bestellung des Fahrzeugs + Auslieferung
- Kooperation der BIngK nach der Richtlinie „berufsständische Verbände“ der AUDI AG für selbstständige Mitglieder der Ingenieurkammern der Länder
Downloads:
1. Berechtigungsschein_Muster_Bundesingenieurkammer_09_2023 (von der Kammer auszufüllen)
2. Verpflichtungserklärung_B_Verbände_Bundesingenieurkammer_09_2023 (vom Mitglied auszufüllen)