Kooperationen

Die Bundesingenieurkammer unterhält Kooperationen zu Dienstleistern und Anbietern, deren Produkte und Angebote unmittelbar der Berufsausübung der Ingenieurinnen und Ingenieure dienen. Die Mitgliedschaft in einer Landeskammer ist dabei obligatorisch. 


Versicherungen

hdi_logo_rgb-original (002)
    • Rahmenvertrag Berufshaftpflicht für Ingenieure (Nachlass auf Tarifbeitrag 20%)
    • Rahmenvertrag Compact für Firmen und Freie Berufe (Nachlass auf Tarifbeitrag 10%)
    • Rahmenvertrag Vorsorge – private und betriebliche Altersvorsorge
    • Rahmenvertrag Cyber (Nachlass 15% für Tarifgeschäft bis 10 Mio. € Umsatz)

………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………..


Mobilität

AL090142_web_2880
    • Kooperation der BIngK nach der Richtlinie „berufsständische Verbände“ der AUDI AG für selbstständige Mitglieder der Ingenieurkammern der Länder

      Ablauf
      1. Mitglied der Ingenieurkammer erhält Angebot eines teilnehmenden AUDI-Händlers über Kauf Neufahrzeug (alle Erwerbsarten)
      2. Die Ingenieurkammer stellt den Berechtigungsschein (entspr. Vorlage) aus und bestätigt die Mitgliedschaft
      3. Mitglied der Ingenieurkammer legt Händler den Berechtigungsschein vor und gibt die Verpflichtungserklärung (entspr. Vorlage) ab
      4. Bestellung des Fahrzeugs + Auslieferung

    * = Diese Angaben benötigen wir, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können.

      * = Diese Angaben benötigen wir, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können.