Kuratorium Nationale Stadtentwicklungspolitik mit Beteiligung der BIngK

Kuratorium Nationale Stadtentwicklungspolitik mit Beteiligung der BIngK

Kuratorium Nationale Stadtentwicklungspolitik mit Beteiligung der BIngK 700 700 Bundesingenieurkammer

Am 01. Oktober 2019 kamen die Mitglieder des Kuratoriums Nationale Stadtentwicklungspolitik zu ihrer diesjährigen Sitzung zusammen. Neben der Weiterentwicklung der Nationalen Stadtentwicklungspolitik stand vor allem die neue Leipzig-Charta im Mittelpunkt des Treffens.

Unter der Ratspräsidentschaft von Deutschland 2007 verabschiedeten die damaligen 27 in Europa für Stadtentwicklung zuständigen Ministerinnen und Minister die „Leipzig-Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt“. Die Charta ist ein grundlegendes Dokument, das zentrale Prinzipien zur integrierten und partizipativen Stadtentwicklung enthält. Im zweiten Halbjahr 2020 wird Deutschland erneut die EU-Ratspräsidentschaft übernehmen.

Die dynamische Entwicklung in Europa und die Veränderungen der globalen Rahmenbedingungen in der Stadtentwicklung machten aus Sicht des Kuratoriums eine Überarbeitung der Leipzig-Charta notwendig. Bereits am 30. September 2019 fand daher mit interessierten Mitgliedern des Kuratoriums eine Arbeitssitzung zur Weiterentwicklung der Leipzig-Charta statt.

Die Ergebnisse der Sitzung wurden am darauffolgenden Tag zusammen mit der Darstellung des bisherigen Sachstandes des Arbeitsprozesses vorgestellt. Die Mitglieder des Kuratoriums Nationale Stadtentwicklungspolitik kamen dabei zu dem Schluss, die Leipzig Charta 2007 habe immer noch Bestand, solle aber um Themen wie Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Digitalisierung und bezahlbarer Wohnraum ergänzt werden. Für die Bundes-ingenieurkammer nahm BIngK Präsident, Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer, an der Kuratoriumssitzung teil.

Das Kuratorium stellt die Einbindung der Nationalen Stadtentwicklungspolitik in die gesellschaftliche und fachliche Diskussion sicher und gibt Anregungen für Inhalte und Projekte der Nationalen Stadtentwicklungspolitik. Es setzt sich aus etwa 40 für einen Zeitraum von drei Jahren berufenen Mitgliedern zusammen.

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